Kann das Sozialamt die Rückzahlung der Mietkaution als Einkommen anrechnen?
Hallo, im letzten Jahr bin ich umgezogen und habe jetzt die Mietkaution zurückbekommen. Nun sagte mir das Sozialamt, dass diese Rückzahlung als Einkommen laut §82 SGB XII für diesen Monat gerechnet wird. Dazu ist zu sagen, dass das Sozialamt mir damals die Kaution als Darlehen bezahlt hat - aber ich dieses Darlehen schon an das Sozialamt zurückbezahlt habe. Wenn man nun diese Rückzahlung einbehält, habe ich ja genaugenommen zwei mal eine Mietkaution bezahlt. Ist das denn rechtens? Ich hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich ausgedrückt habe!
4 Antworten
Bei Sozialhilfeleistungen, oder wie das jetzt heißt Sozialgeld, sind dein gesamtes Einkommen, was du im laufenden Bewilligungszeitraum erhälst auf deinen Leistungsanspruch anzurechnen.
Da du in deinem Monat deine Kaution von deinem früheren Vermieter erhalten hast, muss du diese vorrangig dazu verwenden, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die Kaution von 2 Monaten hat er behalten und man hat nur ein halbes Jahr Zeit zu klagen nach auzzug dann verjährt es.und er hat auch Sachen von mir wechgeschmissen wie waschmaschiene und 2 Müll Säcke voll mit Sachen die ich behalten wollte dies habe ich mit Zettel auf den säcken und waschmaschien gekennzeichnet mit bitte stehen lassen. Ich habe ihn schon 3 Monate vor Auszug in die whg gelassen das er renoviern kann in der Zeit habe ich bei mein Eltern gewohnt was mit dem Amt abgesprochen war.in der Zeit habe ich auch das Geld zum Lebensunterhalt ohne Miete erhalten da die Miete vom Amt direkt über wiesen wurde an mein ex vermieter. Wegen der fehlenden Kündigung Bestätigung hat das Amt weiter Miete gezahlt.
Das nent sich Zuflussprinzip und findet auch bei einer Steuerrückzahlung Anwendung.
Ja das ist leider so. Manches in unserer Gesetzgebung erschließt sich Normal- und Logisch-Denkfähigen nicht.
Ja, das ist korrekt. Denn solange Du Zahlungen des Sozialamts erhältst, sind alle Zuflüsse, die als Einkommen gewertet werden, an das Sozialamt abzutreten bzw. mit zu verrechnen. Das ist auch logisch, da Du ja laufende Leistungen der Allgemeinheit erhältst - und Du somit auch die Kaution letztendlich von der Allgemeinheit bezahlt wurde (nämlich aus den Leistungen, die Du empfangen hast).
Skurril, aber korrekt. Und m.W. verrechnet das Sozialamt gewährte Darlehen nicht mit laufenden Zahlungen, sondern man muss darüber eine separate Vereinbarung (z.B. Ratenzahlung) treffen.
Ich kenne mich da ja nicht so aus, aber wenn das stimmt, dann ist das Amt ja ziemlich leicht auszutricksen.
Na sauber! Das bedeutet also, dass man tunlichst das Darlehen nicht zurückzahlen sollte, wenn man in dieser Situation steckt.
Wie stellt man das an? Wahrscheinlich wird doch immer ein Teil des Geldes als Tilgung einbehalten, oder?