Pfusch bei Küchenmontage, Regressansprüche? Frist zur Erledigung setzen?
Guten Tag
Ich habe am 09.03 eine neue Küche geliefert bekommen. Beim Aufbau wurden seitens der Monteure viele Fehler begangen.
Ein von einer Fachfirma gelegter Elektroanschluss wurde zerstört, die Arbeitsplatte falsch ausgeschnitten und fehlerhaft montiert, die Dunstabzugshaube falsch montiert, 2 Regale nicht montiert, ein falscher Kühlshrank incl falschem Umbauschrank geliefert, Sockelleisten sowie Wandabschlussleisten nicht mitgeliefert, Kleinteile der Hängeschränke fehlen, Besteckeinsätze der Schubladen fehlen und die Unterschrankbeleuchtung wurde nicht ordnungsgemäß verlegt.
Nach Rücksprache mit dem Kundendienst der Firma Segmüller wurde mir eine Erledigung der Fehler innerhalb von ca. 3 Wochen zugesagt. Nach dem heutigen Telefonat (23.04.) wurde mir frühestens ein Austausch der Fehlerhaften Teile in KW 19 angegeben.
Ich fühle mich hingehalten und verliere langsam die Geduld, da ich seit nunmehr 6 Wochen mit einer 4 köpfigen Familie in einer Küchenbaustelle leben muss.
Habe ich das Recht für die Erledigung eine Frist zu setzen und/oder die Rechnung zu kürzen?
Gruß, Malu
7 Antworten
Eine angemessene Frist zur Nachbesserung hast Du bereits gestellt. Dieser sind Sie nicht oder nur sehr mangelhaft nachgekommen.
Ich kann nur hoffen Du hast die Katastrophe noch nicht bezahlt.
Es dauert ca. 6 Wochen in der Produktion bis Dein Auftrag an der Reihe ist. daher bleibt Dir nichts anderes übrig als diese Zeit auf der Baustelle Küche zu verbringen. Auch zu sagen Holt den Sch... wieder ab bringt Dich nichtz wirklich weiter. Den angerichteten Schaden müssen sie auf jeden Fall reparieren oder die Kosten dafür tragen.
Wenn die Schlussrechnung kommt kann ich Dir nur empfehlen einen ebenfalls angemessenen Betrag einzubehalten der dich für den Mehraufwand wie nichtnutzbarer Wohnraum, evt. Leihgerätekosten oder entgangener Urlaub/ Freizeit entschädigt. Genauere Zahlen kann Dir eine Verbraucherzentrale in Deiner Nähe nennen.
Ich würde ca. 25% einbehalten. wenn es der Firma "Murchs- Pfusch und Co" nicht gefällt, können sie ja klagen!
Im ersten Moment versprechen die Firmen immer schnell Abhilfe, nur leider liefern die Küchenmöbelhersteller die erforderlichenen Ersatzteile oft sehr zögerlich.
Trotzdem, bei der Menge an "Unstimmigkeiten" würde ich zunächst nur einen kleinen Teil der Küche zahlen und die Fertigstellung mit Fristsetzung anmahnen.
Warum? Solange nicht fertig - solange kein Geld. Und in dem Kaufvertrag stehen auch ein paar §§ zu Nichterfüllung, Rücktritt usw. Die zitiere ich immer gerne.
es wundert mich, das du nit explodierst. bei so einer fehlerquote ist die firma bestimmt nit mehr lang am markt. sieh blos zu , das du es noch geregelt kriegst, sonst sitzt nachher da mit dem müll.
Lass es mich so ausdrücken: Ich war vorhin am Telefon nicht mehr wirklich sehr gut gelaunt und der Kundendienstleiter hat das auch sehr deutlich zu hören bekommen..... ;-)
das ist immer das gleiche spiel, wenn man nicht um die ecke kauft, man denkt, das man was gespart hat, dafür bekommt man aber kostenlos den ärger langfristig mitgeliefert, ich hab sehr lange küchen entworfen/verkauft und selbst eingebaut, bei dir steht jetzt nur "abwarten" auf der "matte"
natürlich kannste ne frist setzen. schriftlich!
worum geht es dir? darum, den schaden regulietr zu bekommen oder darum, geld zu sparen?
Ich möchte, daß die Schäden so schnell wie möglich behoben werden und wenn ich dabei auch noch Geld sparen kann bin ich natürlich nicht abgeneigt.
Kann ich die Fristensetzung irgendwie rechtlich absichern? § ?