Abrechnung, Name falsch ok?
Sehr geehrte Wissende,
nach dem Erhalt der Betriebs- und Heizkostenabrechnung konnte ich feststellen, dass mein Nachname (Adressat) falsch geschrieben ist. ...PPER = ...PPA. Vielleicht zähle ich gerade Erbsen aber ist das ein anfechtbarer Fehler? Die 12-monatige Frist ist vorbei und ich wohne bereits woanders. Dem Vermieter lag/liegt mein Personalausweis sowie andere Dokumente (Einkommensbescheid etc.) mit korrekter Schreibweise meines Nachnamens vor. Eine Antwort wäre toll. Lieben Gruß Svish
4 Antworten
Dir ist doch bewußt, daß Du gemeint bist. Da ändert der Schreibfehler auch nix dran. Wenn die Abrechnung sachlich richtig ist, wird sie durch einen Schreibfehler in Deinem Namen weder falsch noch ungültig.
Vielleicht zähle ich gerade Erbsen ...
Aus meiner Sicht ja. Ein Tippfehler macht die Abrechnung nicht unwirksam.
Die 12-monatige Frist ist vorbei
12 Monate nach Was? Mietende/Auszug oder Abrechnungszeitraum?
Die Abrechnung verjährt nach 3 Jahren. Ein falsch geschriebener Nachname entbindet nicht, da man es immer noch eindeutig dir zuweisen kann.
Sie, bzw. eine evtl. Nachforderung des Vermieters, verfristet wenn sie dem Mieter nicht binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen ist.
Wann hast du die Abrechnung für welchen Abrechnungszeitraum erhalten?