Kunde behält falsch gelieferte Ware- Mahnung/Anzeige erstatten?
Ich habe einen Kunden (Händler), der falsche Ware von uns erhalten hat. Er hat zügig die richtige erhalten, mit der bitte die falsch gelieferte zu entsorgen und uns davon ein Foto zu machen.
Dies versicherte er uns. Auch nach mehrmaligen Kontakt mit dem Händler passierte nichts. Auch nach einer Frist hat er uns keine beweise zukommen lassen. Es scheint hier keine Einigung in Sicht zu sein und irgendwann ist es auch uns zu blöd.
Der Kunde lebt in Österreich. Ist hier eine Anzeige angebracht?! Hier kann man ja versuchter Betrug vorwerfen!
Von einem Inkassoverfahren würden wir gerne absehen da dies nach Österreich relativ kostspielig sein kann.
11 Antworten
Da lief wohl von Anfang an sehr viel schief.
Wer falsche Ware liefert, soll sie im Anschluß an eine Reklamation auch auf seine eigenen Kosten zurückholen.
Welchen Sinn sollte hier ein Foto als Beweismittel haben? Wenn eine Übereinkuft stattgefunden hat, daß der Kunde die Ware entsorgen soll, dann ist das gleichzeitig eine Erklärung des Lieferanten, auf diese Ware endgültig zu verzichten. Das Vorhandensein oder NIchtvorhandensein eines Fotos ändert daran nichts.
Von nennenswertem Wert kann die falsche Ware wohl auch nicht gewesen sein, denn anderenfall wäre ja wohl eine solche Verzichtserklärung nicht zustande gekommen.
Hier liegt kein Straftatbestand vor. Weswegen ein Inkassoverfahren? Ihr habt die Ware zur Vernichtung freigegeben. Folglich schuldet der Kunde euch kein Geld. Im Gegenteil: Möglicherweise muß der Kunde Gebühren für die Entsorgung tragen. Würdet ihr diese Kosten übernehmen (sofern dies für Österreich zutrifft)?
Irgendwelche Gerichtsverfahren über Grenzen hinaus gestalten sich immer kompliziert, kosten viel Geld, Nerven und Zeitaufwand.
In eurem Falle sehe ich keinen Grund für irgendein Gerichtsverfahren.
Ja, das habe ich verstanden. Trotzdem gibt es nach meiner Ansicht weder strafrechtlich (Betrug) noch zivilrechtlich (Bezahlung der Ware) keinen Grund für ein Gerichtsverfahren.
Immerhin war die Ware von so geringem Wert, daß ihr keinen Wert darauf gelegt habt, sie zurückzuerhalten, sondern euch mit der Vernichtung/Entsorgung einverstanden erklärt habt.
Derr Käufer hat auch keinen Grund, deiner Bitte Folge zu leisten.
Zeige ihn mal an, weil er deinem Befehl, die Ware zu verbrennen und dir ein Beweisfoto zu schicken, nicht nachgekommen ist.
Träumst du?
Du kannst die Ware holen oder sie ist halt bei ihm, sie ist ja nicht weg.
Er behält einen Artikel den er nicht bezahlt hat! Wie nennst du es bitte?!
Er will den Artikel doch gar nicht, warum schickst du ihm den einfach?
Du hast ihm die Ware kostenlos überlassen.
Sei froh das er ihn behält! ER hätte drauf bestehen können das DU ihn wieder entsorgst!
Jetzt soll er den Artikel, den er vernichten soll, auch noch bezahlen? Oh Mann, oh Mann, hast Du zuviel Klosterfrau-Melissengeist gestemmt?
Sicher das er dazu verpflichtet ist?
Ich meine als Kunde muss man dem Verkäufer nur die Möglichkeit geben seine ware wieder abzuholen...?
Es ist auch kein Rückversand geschehen!
Auf eigene Kosten selbst zurückholen wäre da angesagt gewesen. Eine Vereinbarung zur Entsorgung ist eine Verzichtserklärung.
Darum hast du ja auch nicht gebeten. Du wolltest die Ware entsorgt haben. Für mich bedeutet das, das du das Egentum daran aufgegeben hast.
Polizei/Staatsanwalt wird das vermutlich einstellen, nicht weiter bearbeiten/verfolgen.
Und auf den Rechtsweg verweisen (Anwalt/Mahnung/Inkasso).
Es liegt kein Beweis vor das der Artikel vernichtet wurde! Es wurde auch vorher extra erwähnt das davon ein Foto zu machen ist.