Kunde behält falsch gelieferte Ware- Mahnung/Anzeige erstatten?

11 Antworten

Da lief wohl von Anfang an sehr viel schief.

Wer falsche Ware liefert, soll sie im Anschluß an eine Reklamation auch auf seine eigenen Kosten zurückholen.

Welchen Sinn sollte hier ein Foto als Beweismittel haben? Wenn eine Übereinkuft stattgefunden hat, daß der Kunde die Ware entsorgen soll, dann ist das gleichzeitig eine Erklärung des Lieferanten, auf diese Ware endgültig zu verzichten. Das Vorhandensein oder NIchtvorhandensein eines Fotos ändert daran nichts.

Von nennenswertem Wert kann die falsche Ware wohl auch nicht gewesen sein, denn anderenfall wäre ja wohl eine solche Verzichtserklärung nicht zustande gekommen.

Hier liegt kein Straftatbestand vor. Weswegen ein Inkassoverfahren? Ihr habt die Ware zur Vernichtung freigegeben. Folglich schuldet der Kunde euch kein Geld. Im Gegenteil: Möglicherweise muß der Kunde Gebühren für die Entsorgung tragen. Würdet ihr diese Kosten übernehmen (sofern dies für Österreich zutrifft)?

Irgendwelche Gerichtsverfahren über Grenzen hinaus gestalten sich immer kompliziert, kosten viel Geld, Nerven und Zeitaufwand.

In eurem Falle sehe ich keinen Grund für irgendein Gerichtsverfahren.

sven1345 
Beitragsersteller
 17.03.2018, 11:36

Es liegt kein Beweis vor das der Artikel vernichtet wurde! Es wurde auch vorher extra erwähnt das davon ein Foto zu machen ist.

Mignon5  17.03.2018, 11:38
@sven1345

Ja, das habe ich verstanden. Trotzdem gibt es nach meiner Ansicht weder strafrechtlich (Betrug) noch zivilrechtlich (Bezahlung der Ware) keinen Grund für ein Gerichtsverfahren.

Dxmklvw  17.03.2018, 11:42
@sven1345

Immerhin war die Ware von so geringem Wert, daß ihr keinen Wert darauf gelegt habt, sie zurückzuerhalten, sondern euch mit der Vernichtung/Entsorgung einverstanden erklärt habt.

Bitterkraut  17.03.2018, 11:42
@sven1345

Derr Käufer hat auch keinen Grund, deiner Bitte Folge zu leisten.

Zeige ihn mal an, weil er deinem Befehl, die Ware zu verbrennen und dir ein Beweisfoto zu schicken, nicht nachgekommen ist.

Träumst du?

Du kannst die Ware holen oder sie ist halt bei ihm, sie ist ja nicht weg.

sven1345 
Beitragsersteller
 17.03.2018, 11:32

Er behält einen Artikel den er nicht bezahlt hat! Wie nennst du es bitte?!

AdolfApfelkind  17.03.2018, 11:33
@sven1345

Er will den Artikel doch gar nicht, warum schickst du ihm den einfach?

Mignon5  17.03.2018, 11:36
@sven1345

Du hast ihm die Ware kostenlos überlassen.

Repwf  17.03.2018, 12:01
@Mignon5

Sei froh das er ihn behält! ER hätte drauf bestehen können das DU ihn wieder entsorgst!

chaosklub  17.03.2018, 13:38
@sven1345

Jetzt soll er den Artikel, den er vernichten soll, auch noch bezahlen? Oh Mann, oh Mann, hast Du zuviel Klosterfrau-Melissengeist gestemmt?

Sicher das er dazu verpflichtet ist?

Ich meine als Kunde muss man dem Verkäufer nur die Möglichkeit geben seine ware wieder abzuholen...?

sven1345 
Beitragsersteller
 17.03.2018, 11:33

Es ist auch kein Rückversand geschehen!

Dxmklvw  17.03.2018, 11:43
@sven1345

Auf eigene Kosten selbst zurückholen wäre da angesagt gewesen. Eine Vereinbarung zur Entsorgung ist eine Verzichtserklärung.

Bitterkraut  17.03.2018, 11:44
@sven1345

Darum hast du ja auch nicht gebeten. Du wolltest die Ware entsorgt haben. Für mich bedeutet das, das du das Egentum daran aufgegeben hast.

Polizei/Staatsanwalt wird das vermutlich einstellen, nicht weiter bearbeiten/verfolgen.

Und auf den Rechtsweg verweisen (Anwalt/Mahnung/Inkasso).