Kann man wegen Fehlern in Bewerbungen von der Arge sanktioniert werden?
Ich bemerkte kurz nachdem ich die 10. und letzte Bewerbung für diesen Monat per E-mail abgeschickt habe, dass ich ausversehen den falschen Namen angegeben habe und auch beim Lebenslauf das Datum vom Freitag. Bei den übrigen neun Bewerbungen geschahen mir derartige Flüchtigkeitsfehler zum Glück nicht. Ich beziehe seit einen Monat schon ALG1 und frage mich, ob mich die Arge für solch einen Fehler finanziell sanktionieren kann, oder nicht. Es war kein Vermittlungsvorschlag und als Ausgleich für die fehlerhafte 10. Bewerbung würde ich am Samstag noch eine 11. herausschicken, obwohl 10 Bewerbungen laut denen ausreichen. Bei mir liegen noch Autismus und ADHS vor und bin noch für einen Monat 24.
5 Antworten
Wenn du ALG 1 beziehst, hat das Jobcenter (früher Arge) noch nichts mit dir zu tun, du bist damit bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Erst ab ALG 2 ist das Jobcenter für dich zuständig.
Um bei ALG 1 eine Sperre zu bekommen, bedarf es einiges mehr, als einen Flüchtligkeitsfehler in der Bewerbung. Mach dir da mal nicht so viel Sorgen.
Ich verstehe ja nicht wie man eine falschen Namen bei seiner Bewerbung angeben kann, aber was solls :D
Du bekommst ALG1, welches dir wegen deiner letzten Beschäftigung zusteht. Desweiteren handelt es sich hierbei (wie du auch schon geschrieben hast) nicht um Vermittlungsvorschläge, sprich du musst nichtmal vorlegen, ob und wieviel Bewerbungen du abschickst.
Nein,da passiert nichts.
Hallo!
Auch wenn die sich so einiges rausnehmen, bezweifle ich das sie dein Geld sanktionieren wegen Fehler in deiner Bewerbung. Da brauchst du keine angst haben.
Mach es lieber dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn mann deine postiotion streng ansieht dann kann man deine 10. Bewerbung als nicht gültig erkennen ist mir auch passiert beeil dich und schreibe eine neue. Viel glück bei der Suche.