Pflegestufe wurde aberkannt

5 Antworten

Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müsse

Sind diese Voraussetzungen bei dir vorhanden.So wie du es beschreibst eher nicht.Andernfalls lege Widerspruch gegen den Entscheid ein.

http://www.bmg.bund.de/pflege/wer-ist-pflegebeduerftig/pflegestufen.html

widerspruch einlegen , muß bearbeitet werden und ein anderer gutachter kommt. vorlagen für diesen widerspruch findest du online bei der aok auf der seite.

Zuerstmal würde ich Widerspruch einlegen und dieses schafft man nicht unbedingt alleine,sondern auch nur mit gezielter Hilfe an der Seite.Schau mal ob in deiner Stadt der Sozialverband in deiner Nähe ist und wende dich unbedingt an sie.Der Jahresbeitrga ist sehr gering und lohnt sich auf jeden Fall in solchen verzwickten Fällen wie deinem.Sie reichen dort auch Widerspruch ein und gehen bis vor das Sozialgericht wenn es sein muss.Und du musst da überhaupt nichts weiter tun und bekommt dann Post wie sich die Dinge entwickeln.

http://www.sovd.de/

Viel Glück

Bei der Pflegeversicherung geht es um Tätigkeiten des allgemeinen Lebens. Für krankheitsbedingte Ausfälle ist die Krankenversicherung zuständig.

eine Schmerztherapie machen , rede mit deinem Arzt darüber

multiwoman43 
Beitragsersteller
 14.09.2012, 08:53

Ich bin seid 2008 in einer Schmerztherapie !