Missbrauch von Pflegegeld? eingetragen als Pflegeperson ohne Leistung und Bezahlung
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Eintragung als Pflregeperson im Antrag auf Pflegegeld.
Die Freundin meiner Bekannten hat einen Antrag auf Pflegestufe 1 gestellt und meine Bekannte als Pflegerin eingetragen. Dieser Antrag wurde auch bewilligt. Meine Bekannte leistet jedoch keinen Pflegedienst und hat dadurch auch keine Einnahmen. Die behinderte Freundin kommt mit Hilfe ihres Mannes wohl selbst zurecht. Meine Bekannte ist jetzt unsicher, ob es durch diese Eintragung nun zu Problemen oder finanziellen Nachteilen kommt. Muss bei Ihrer Einkommenssteuererklärung etwas angegeben werden, oder macht sie sich sogar bereits jetzt strafbar weil event. ein Missbrauch stattfindet?
5 Antworten
Das Pflegegeld wird an den betroffenen Ausgezahlt. Was die mit dem geld macht ist mehr oder weniger ihre sache. Dieses Geld zählt werder beim Einkommen noch bei Hartz noch sonst wo mit. Woher wissen Sie, ob die Bekannte nicht doch verschiedenes regelt für das erhaltene Geld ? Es muss ja nicht im Haushalt sein. Das wäre erst mal nach zu weisen. Aber ein zugelassener Pflegedienst muss 2 x im Jahr zur Bewratung vorbei kommen, wo beide Anwesend sein müssen. Ohne die bestätigung darf die Pflegekasse die Zahlung einstellen. - Grüße
Die Frage, die sich mir zunächst aufdrängt ist die, warum die Freundin nicht den Ehemann als Pflegeperson angegeben hat. Wenn er die notwendigen Hilfen leistet, dann steht dem doch nichts im Wege. Bezüglich der Steuererklärung: Gelder die nicht fließen, müssen auch nicht angegeben werden. Es leisten viele Menschen Hilfen, ohne etwas dafür zu bekommen. Anders sieht es aus, wenn sich die Pflegekasse an deine Bekannte wendet und wissen will, wieviele Stunden Pflege sie denn erbringt. Dies wird häufig abgefragt, um zu klären, ob Lesitungsansprüche bezüglich Zahlungen in die Rentenkasse bestehen. Wenn hier dann gemogelt wird, dann ist es WIRKLICH Betrug.
Falsch, Rentenbeiträge gibt es auch bei 1 und 14 Std. anerkannter Zeit. Aber wie immer - nur auf Antrag bei der Rentenkasse.
Seit wann ist es denn so? Unsere Angehörigen bekommen nichts, erst ab Pflegestufe II. Wie kann es den da so ein Unterschied sein? Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
grundsätzlich kann Ihrer Bekannten kein Nachteil aus dieser Konstellation entstehen! Das ausgezahlte Pflegegeld der Pflegekasse ist nicht für die Pflegeperson, sondern für die pflegebedürftige Person. Was die pflegebedürftige Person dann damit macht ist formal juristisch egal. Selbst wenn Ihre Bekannte finanzielle Zuwendungen für die Pflege erhalten würde, müsste Sie diese gegenüber der Finanzbehörde oder der Arbeitsagentur nicht angeben.
In der Pflegestufe I werden in der sogenannten Grundpflege pro Tag zwischen 46 Minuten und 119 Minuten gepflegt. Warum die Freundin Ihrer Bekannten nicht ihren Ehemann angibt wäre in der Tat zu klären. In vielen Fällen werden solche „Fehler“ aus Unkenntnis gemacht. Zum, Beispiel weil der Ehemann der pflegebedürftigen Person Hartz IV – Empfänger ist oder vielleicht selbst eine Behinderung hat. Beides wäre für sich betrachtet kein Grund, warum er nicht dennoch ggf. seine eigene Frau pflegen könnte. Dazu sollte sich die Familie einmal von einer neutralen Pflegeberatung beraten lassen. Solche Pflegeberatungen sind im Normalfall kostenlos. Eine solches bundesweites Pflegetelefon erreichen Sie zum Beispiel kostenlos unter 0800/611 611 1. Die Rentenanwartschaft einer Pflegeperson wird übrigens nicht bei der Rentversicherung, sondern bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person beantragt. Dies ist immer dann möglich, wenn die Pflege pro Woche mindestens 14 Stunden Zeit in Anspruch nimmt und die Pflegeperson weniger als 30 Stunden pro Woche eine weiteren Tätigkeit nachkommt.
Einen „echten“ Missbrauch kann ich derzeit nicht erkennen. Obwohl in der Tat die Frage zu klären ist, warum nicht der Ehemann eingetragen wird, was ich dringend empfehlen möchte!
Die halbjährliche Überprüfung nach § 37 Abs. 3 SGB XI soll lediglich die Sicherstellung der Pflege im häuslichen Umfeld garantieren. Außerdem lässt sich ein solcher Beratungseinsatz auch recht gut für Tipps und Ratschläge der täglichen Pflege nutzen.
Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht doch und die Namen der Pflegenden können geändert werden. Das Pflegegeld bekommt doch die Pflegeperson. Halbjährlich wird ja auch ein Pflegevisite durchgeführt, ansonsten wird das Pflegegeld gestrichen. Mit freundlichen Grüßen
das Pflegeld bekommt der zu Pflegende ...und kann mit dem Geld machen was er will und für wen er das geben will.
und zwar steuerfrei !
Im Gutachten steht in welcher Zeit eine Pflegevisite durchgeführt werden muss.
Immer von einer Sozialstation, bitte früh genug einen Termin machen
Hallo, bei Pflegestufe I bestehen doch keine Leistungsansprüche, bezüglich Zahlungen an die Rentenkasse. Das geht doch erst bei Pflegestufe II. Mit freundlichen Grüßen