Namensänderung, Fehler in Geburtsurkunde
Hallo,
wie der Titel der Frage schon verrät, habe ich folgendes Problem: Beim Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft, habe ich leider zum ersten Mal meine Geburtsurkunde gesehen und konnte nicht glauben, was da steht. Statt meines Namens (arabisch) steht da nämlich "Anita", wobei nur der erste Buchstabe stimmt. Meinen Eltern ist das damals nicht aufgefallen - wer geht auch schon davon aus, dass es in der Geburtsurkunde falsch steht. Sie sind sich aber zu 100% sicher, dass sie meinen Namen damals richtig auf das Formular geschrieben haben und es falsch abgetippt worden ist - ich kann mir sowieso nicht vorstellen, dass meine Eltern "Anita" auch nur versehentlich erwähnt hätten. Auch im Krankenhaus hätten sie bereits den richtigen Namen angegeben - scheint aber leider nicht relevant zu sein. (Ich bin in Deutschland geboren worden).
Mittlerweile habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft, wodurch ich theoretisch das Recht auf eine Namensänderung habe. Ich war auch schon im Standesamt in meiner Stadt, wo mir aber gesagt wurde, dass ich im Standesamt meiner Geburtsstadt um Korrektur bitten sollte, dazu sollte ich einfach um Einsicht auf das Formular, das meine Eltern damals ausgefüllt haben, bitten und es würde dann korrigiert.
Gestern war ich dort, wurde von einer sehr unfreundlichen Frau eigentlich nur abgewimmelt. Sie sagte mir gleich nachdem ich den Raum betreten habe, dass es so ein Formular gar nicht (mehr) gäbe und Anita ja auch ein schöner Name sei, ich solle mich damit abfinden. Meine Chancen auf eine Namensänderung stünden auch sehr schlecht. Zudem hätte ich gar kein Recht auf Einsicht, selbst, wenn es dieses Formular gäbe, so die Dame.
Das ist zwar wahrscheinlich gar nicht ausschlaggebend, aber ich hieß nie irgendwo Anita. Weder in meinem ausländischen Pass, noch in der Schule, bei Versicherungen etc. Auch bei den Namen meiner Eltern ist jeweils ein Buchstabe vergessen worden.
Mein vielleicht viel größeres Problem ist das folgende: Damals bei meiner Immatrikulation sollte ich im Formular meinen Namen "so wie er in der Geburtsurkunde vermerkt ist" angeben. Da ich ja nicht wusste, dass ich da Anita heiße, habe ich natürlich "meinen" Namen angegeben.
Ich war wegen einer Prüfungsanmeldung gezwungen in der Uni mein Namensproblem zu erklären und bei meinem Glück wurden mir alle meine bisherigen Prüfungsleistungen (aus 3 Semestern) aberkannt, da ich unter Angabe eines falschen Namens geprüft worden bin. Bis das nicht geklärt ist, bleiben sie auch aberkannt. Allerdings "dürfte" ich sie dann erneut schreiben.. Die nächsten Prüfungen im August/September darf ich dann zwar unter Vorbehalt mitschreiben, aber, wenn sie aberkannt bleiben, muss ich ganze drei Semester wiederholen..
Ich bin wirklich am verzweifeln, was soll ich tun? Wie gehe ich am besten vor? Ich will mich nicht mit "Anita" und 3 verschwendeten Semestern abfinden :(
3 Antworten
Hallo,
also natürlich gibt es den Rechtsweg, wobei ich hier klar sagen muss, dass dieser sehr erfolgreich sein würde, da diese Situation juristisch vom Standesamt gar nicht haltbar ist. Was dir diese "unfreundliche Dame" beim Standesamt entgegnet hat, von wegen du könntest nicht in deine Akte einsehen, ist rechtlich schlichtweg falsch und absurd. Aber wie bereits erwähnt, spätestens nach einem Schreibens eines Juristen ist diese Dame zur Gewährung der Akteneinsicht rechtlich verpflichtet.
Allerdings sind ja die Anwälte teilweise kostspielig und in diesem Falle auch tatsächlich nicht von Bedarf. In einem schriftlichen Schreiben (offizielles Dokument) würde ich mich an die Abteilungsleitung des Standesamtes wenden und da ein Standesamt ein Teil der kommunalen Verwaltung ist, gleich auch an eine Ratsfraktion in der Stadt die gleichen Sorgen und Bedenken bezüglich der Namensänderung zukommen lassen. Damit könntest du auch politisch agieren (ich empfehle dir die Fraktionen der SPD, Grüne, etc.).
Auf dein Schreiben bekommst du dann eine Antwort, die sich hoffentlich konstruktiv mit deiner Problematik auseinandersetze. Eine andere Idee wäre noch, dass du dort nochmal anrufst und versuchst mit der Leitung vorher zu sprechen (freundlich sein und die Probleme mit der Uni in den Vordergrund stellen). Ich bin mir sicher, dass die bürokratischen Hürden mit Empathie und einer gewissen ambitionierten Haltung schnell und sine advocatum überwunden werden können!
Ich würde mich freuen, von dir zu erfahren, was daraus geworden ist. Viel Erfolg!
Vielen, vielen Dank!
Ich werde einiges davon ausprobieren und hoffe, dass dieses Formular wirklich noch vorhanden ist. Ich melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten gibt.
Da hilft dir wahrscheinlich nur ein Anwalt. Behörden die meinen man müsste alles mit Zwang eindeutschen lassen sich mit Worten nicht beikommen.
Du kannst dich nur schriftlich beschweren mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese schickst du an den Behoerdenleiter und schilderst deinen Fall genauso, wie du es hier gemacht hast und beschwerst dich gleichzeitig ueber die Sachbearbeiterin beim Standesamt. Dieses ist meistens sehr hilfreich, denn dann wird auch der Amtsleiter des Standesamtes gehoert werden und muss auch dann schriftlich gegenueber dem Behoerdenleiter Stellung beziehen. Und dann bekommst du entweder eine Antwort von dem Behoerdenleiter oder der Amtsleiter erhaelt den Auftrag dir zu schreiben und dir mitzuteilen wie du bei der Namensaenederung vorgehen musst.
Wenn das aber nicht hilft, dann wende dich am besten an einen Anwalt fuer Verwaltungsrecht. der kann dir dann am besten weiterhelfen.