Kind lebt bei oma wer bezahlt unterhalt
Hallo mein freund hat einen unehelichen sohn der ist jetzt 8 der lebt aber auch schon seit 7 jahren bei der oma (mütterlicher seits) bis datum konnte meinen freund durch ausbildung kein unterhalt zahlen weil er nicht viel verdient hat..
jetzt ist meine frage wer muss unterhalt zahlen oder wird das zwischen ihn und der kinds mutter aufgeteilt?...
dazu muss ich noch sagen er hat keinen kontakt zu dem kind da die groß eltern das nicht wollen und es irgendwie hin bekommen haben das das jugendamt sich auch gegen streubt was meinem freund weh tut...
achso was noch dazu kommt hat es aus wirkungen auf denn unterhalt wenn ich mit ihm auch ein kind habe also wird es weniger..?
dazu kommt auch noch das er nicht so viel verdient gerade mal 1160 euro..
darf Mein geld eigentlich mit angerechnet werden ? Sind nicht verheiratet
Bitte helft mir
10 Antworten
Selbstbehalt = um die 950 Euro soviel ich weiß.. Die Differenz sollte dann also der Unterhalt sein. Das Du schwanger bist hat keine Auswirkungen auf die Höhe, leider :( Ein Anruf beim Jugendamt sollte aber Klärung geben ob die Kindsmutter auch ihren Beitrag leisten muss, das kann ich Dir leider nicht sagen. Ruf dort doch einfach mal an :)
Unterhalt, Sorgerecht und ABR sind jeweils eigenständige Rechtsgebiete.
Sie müssen unabhängig betrachtet werden. Will heißen, die Unterhaltspflicht hat rein gar nichts mit dem Sorgerecht zu tun!
- mal weiß ich was ein kind kostet habe einen 1 jährigen sohn
- Sorry wenn ich frage habe doch da keine ahnung denn ich habe die probleme noch nie gehabt
- Habe mich falsch aus gedrückt er ist mit 17 papa geworden und war da noch in der schule hat dann eine ausbildung gemacht die aber so dumm wie er war abgebrochen war dann arbeitslos se lange zeit und hat dann vor 5 jahren ne 3 jährige ausbildung gemacht...
- Verstehe nich das mab hier teilweise beleidigt wird nur weil man fragen tut wenn man keine ahnung hat hätte ja sein gekonnt das wenn das kind bei der oma lebt beide elternteile unterhalts pflichtig sind..
- Denn rückstehenden unterhalt der zubstande gekommeb ist wo er arbeitslos war muss er natürlich an das jugendamt zurück bezahlen das ist klar
ja, dein Freund muss Unterhalt bezahlen und das ist auch gut so, schließlich ist er der Vater. wie die Kindsmutter das mit ihrer Mutter regelt, wer den Unterhalt bekommt, das geht euch null an. habt ihr eine Ahnung, was es kostet, ein Kind groß zu ziehen? wohl kaum, sonst würdest du die Frage nicht stellen:
jetzt ist meine frage wer muss unterhalt zahlen oder wird das zwischen ihn und der kinds mutter aufgeteilt?...
dein Einkommen hat mit dem Kind nichts zu tun.
dein Freund muss Unterhalt bezahlen und das ist auch gut so
So pauschal stimmt das doch gar nicht!
Kind lebt bei Oma, Mama ist ebenfalls barunterhaltspflichtig.
Jetzt kommt es darauf an wie hoch das Einkommen der Mutter ist!
Ggflls. entfällt die Barunterhaltspflicht des Vaters ganz!
Nicht so aggressiv! das Mädel kann doch nichts dafür! Sie hat auch nirgends gesagt, dass sie gegen eine Unterhaltszahlung ist, sondern nur Informationen erbeten!
Wenn er zuwenig verdient, erhält die Mutter, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht offenbar hat (oder die Großeltern) den Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt! Der muss durch den Vater irgendwnan zurückgezahlt werden.
Die Kindsmutter erhält i. d. R. den Unterhalt, weil sie das Kind ernährt, erzieht und mit Kleidung versorgt und eben auch die Unjosten einer Wohunung oder der Einrichtung des Kinderzimmers hat.
Unterhaltszahlungen sind keine Bestrafung, sondern Zahlungen, die das Existenzminimum des Kindes ermöglichen sollen, wenn die Eltern mittellos sind oder kein ausreichendes Einkommen haben.
sehe ich aber auch so ich kann nix dafür das war alles vor meiner zeit
unterhalt zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Wie das mit Mutter und Großmutter geregelt wurde, wissen wir ja nicht. bei dem geringen Verdienst wird er nicht viel zahlen können (Selbstbehalt bei ca. 1000 EUR), und DEIN Einkommen hat damit nichts zu tun, zumindest, solange Ihr nicht verheiratet seid. Wenn er dann für Dein Kind (Euer gemeisames) allerdings auch Unterhalt zahlen muss, wird es "eng", dann müsste das geteilt werden. Wohnt ihr denn nicht zusammen?
Doch wir wohnen zusammen..
Deinem Kind steht trotzdem genausoviel Unterhalt zu wie dem anderen. Im Falle einer Trennung zwischen euch, müsste der Vater auch Unterhalt an dein Kind zahlen.
Reicht sein geld nicht für beide, wird aufgeteilt.
Solange ihr aber zusammenlebt, wird euer Existenzminimum entsprechend des zustehnden Unterhaltes für euer gemeinsames Kind (1jähriger Sohn???) mit berücksichtigt.
Es wird auch geprüft, ob euer Gesamteinkommen auch den Unterhalt des gemeinsamen Kindes deckt. Tut es das, gemeinsam mit deinem Einkommen, weil ihr in einer Lebenspartnerschaft lebt, wir der Unterhalt des anderen Kindes daher nicht gekürzt.
Ergänzend zu den anderen: Die Höhe des Unterhalt wird der "Düddeldorfer Tabelle" entnommen. Der Unterhalt wird mit zunehmendem Alter des kindes immer höher. Kann Dein Freund nicht den vollen Satz aus der Düsseldorfer Tabelle bezahlen, so stocken Ämter bis zu dem entsprechenden Satz den Unterhalt auf. Die Aufstockung durch das Amt wird erfasst und der rest als Schulden verbucht. Wenn Dein freund einmal besser verdient darf er somit den kompletten Unterhalt den das Amt als Vorschuss gezahlt hat an das Amt zurück zahlen.
Nachtrag: Sollte natürlich "Düsseldorfer Tabelle" heissen...... peinlich
Selbst wenn sie etwas an die Großeltenr zahlen würde, könnten ihr es die großeltern auf anderem Wege wieder zurück geben.
Es kommt darauf an, wer das Aufenthaltsbestuimmungsrecht hat - und das Sorgerecht!