müssen studenten ohne einkommen unterhalt zahlen?
hallo ihr lieben, mein ex fängt am ende des jahres sein studium an und verdient somit kein geld..(er hat auch keinen nebenverdienst) jetzt ist die frage ob er denn als student für unsere tochter unterhalt zahlen müsste....den zurzeit ist er als vater noch nicht angegeben (waren persönliche gründe) was sich aber bald ändern soll. nun behauptet er= er müsste nichts zahlen, denn er ist student und hätte kein einkommen!! in dem falle würde seine mutter dazu verpflichtet unterhalt für unsere tochter zu zahlen!? stimmt denn das?? er selbst bekommt nämlich keinen unterhalt da seine eltern in einem scheidungskrieg stecken und der vater sich weigert unterhalt zu zahlen (obwohl er müss
19 Antworten
hmmm sag deinem freund, dass er sich damit in die nesseln setzt. er muss jetzt nichts zahlen, aber was da an unterhalt aufläuft, soll er sich mal ausrechnen. ich habe jedenfalls auch studiert und zahle seit jahren ans jugendamt. zu seinem vorteil ist das jedenfalls nicht. er wäre schlauer, sich mit dir zu einigen.
Puhh, tolle Familie... Wie der Vater, so der Sohn, oder wie? Es gibt viele viele viele Studenten, die arbeiten neben ihrem Studium. Warum nicht "dein Mann"? Will er sich um den Unterhalt drücken? Oder ist deine Frage (hoffentlich) nur theoretisch?
Unterm Selbstbehalt muss er auch dann nichts zahlen!
weil man als student nur eine begrenzte stundenzahl/monat arbeiten darf!
nein leider ist es nicht nur theoretisch....ja er will sich schon irgendwie drücken und denke eben das er das ausnutzt mir vorzulügen das seine mutter das zahlen müsste da ich mit ihr ein sehr sehr gutes verhältniss habe und ich eigentlich nicht möchte das sie da eingemischt wird
Gar nix zahlen, geht schon mal gar nicht!!! Dann könnten sich ja alle, die Unterhaltspflichtig sind, an Unis eintragen und sind somit alle Verantwortung los....und ein Kind hat ja nicht weniger Bedürfnisse, nur weil die Eltern studieren....LG
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube zu wissen, das es unterhaltszahlungen vom staat gibt, wenn der vater nicht zahlungsfähig ist (was er natürlich beweisen muß). aber dann zahlt der staat unterhaltsvorschuß und der vater des kindes muß nichts zahlen und auch nichts zurückzahlen. sobald er allerdings entsprechend geld verdient etc, ist er zahlungspflichtig! der vater des kindes sollte sich entsprechend informieren, damit ihn keine nachzahlungen ruinieren. das andere familienmitglieder hinzugezogen werden kann ich mir nicht vorstellen!!
Das wohl Ihrer Tochter steht an erster Stelle! Woher Sie das Geld einbeziehen, sollte egal sein, ob vom Vater des Kindes oder seine Eltern. Ob die nun im Scheidungskrieg stecken oder nicht... es ist immer ein ungünstiger Zeitpunkt, wenn es ums Geld geht. Auf das Kind muß Rücksicht genommen werde und nicht umgekehrt!
nö, die ausbildung des vaters steht an erster stelle, denn jede art von weiterbildung erhöht das einkommen. und seine eltern haben damit nichts zu tun. dafür gibt es unterhaltsvorschuss. und nein - den muss der vater danach auch nicht zurückzahlen wenn er zum zeitpunkt der leistung nicht zahlungsfähig war. quell: eigene erfahrung (vater der studiert hat und währenddessen vater wurde)