Wie werden "anrechenbare Aufwendungen" bei der Unterhaltszahlung berechnet?
Bei anrechenbare Aufwendungen kann man als Unterhaltszahlender den Unterhalt kürzen. Wie wird dies berechnet?
Ich weiß, dass ich hier eine Risikolebensversicherung, Fahrtkosten (30 Cent/km bzw. Unterhaltskosten für einen PKW) Kredit-Darlehen, private Altersvorsorge, Kindergeld (welches zwischen Mann und Frau aufgeteilt wird) und Berufsunfähigkeitsversicherung mit einberechnet werden können.
Werden die Beträge, welche ich monatlich für die o.g. Versicherungen etc. bezahle direkt als anrechenbare Aufwendung addiert? Oder wird nur ein Anteil berechnet?
Wenn ja, dann kommt man ja ganz schnell in eine dreistellige Zahl.
3 Antworten
Ausgaben, die abzugsfähig sind, werden in der Regel in voller Höhe abgezogen. Kindergeld wird nicht abgezogen, da es ja auch nicht zum Einkommen gehört.
Eine Übersicht über die abzugsfähigen Posten findest Du auf http://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzuege-vom-einkommen/index.php
Soweit der Privatkredit zur Finanzierung des Autos dient, kann an ihn nicht zusätzlich zur Kilomeerpauschale abziehen. In der Kilomeerpauschale sind bereits alle Autokosten, soweit sie unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind, enthalten.
Kann ich selber wählen ob ich die Kilometerpauschale oder den Kredit einrechne?
Je nach Höhe des Kredits und Entfernung des Arbeitsplatzes variert der Betrag extrem.
Ein Beispiel
Bei einem Arbeitsweg von 5 km und einem Auto im Wert von 15000 Euro bei 250 Euro/Monat Kredit-Abzahlung, würde ich wohl eher die 250 Euro in die Rechnung aufnehmen anstatt die 55 Euro bei einem 5 km entfernten Arbeitsplatz (Hin- und Rückweg 10km * 0,30 Kilometerpauschale = 3 Euro * 220 Arbeitstage = 660 Euro/Jahr : 12 Monate = 55 Euro/Monat).
Würde ja einen extremen Unterschied geben ob ich nun 250 Euro oder 55 Euro angebe.
"Vom (Netto-)Einkommen werden dann Schulden und andere Belastungen
abgezogen, so dass im Ergebnis das sogenannte unterhaltsrechtlich
relevante bereinigte Nettoeinkommen verbleibt."
Der Rest steht hier:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-kuerzen-mit-sonderausgaben/06/
Die Seite habe ich über google auch gefunden. Jedoch steht dort nicht ob die Beträge komplett addiert wird. Also bei einem Darlehen von 300 Euro/Monat und zb. einer Berufsunfähigkeitsversicherung von 50 Euro/Monat wird das eine anrechenbare Aufwendung von 350 Euro? (300+50=350Euro/Monat)
Das wird jeweils in voller Höhe abgezogen
Du kannst alles von deinem Einkommen abziehen - wie oben geschrieben. Wie hoch der Unterhalt ist und wie er berechnet wird findet man in der Düsseldorfer Tabelle http://scheidung-hartz4.de/ratgeber/duesseldorfer-tabelle/
Super Antwort, vielen Dank!
Wenn ich die Kilometerpauschale als anrechenbare Aufwendung dazu rechne, dann darf ich die monatlichen Kreditraten für das Auto nicht dazurechnen! Aber auch wenn es kein KFZ-Autokredit ist sondern ein Privatkredit?