Kindergeldzuschlag wird Partner angerechnet.

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Ja, das Einkommen wird angerechnet.

Zur Bedarfsdeckung steht in Deinem Fall zur Verfügung: a) das eigene Einkommen, b) das Einkommen des Partners und c) das Kindergeld.

Übrigens würde die Familienkasse nachfragen, warum kein Unterhalt gezahlt wird. Die reine "Nichtleistung" ist nämlich nicht ausreichend. Hier müssten schon Gründe dargelegt werden, warum dies so ist. Fehlt es nämlich an Bemühungen, Unterhalt (=Einkommen) zu realisieren, könnte der Antrag abgelehnt werden.

Ja, es wird angerechnet. Schließlich besteht eine Lebensgemeinschaft und zu dieser gehören beide Gehälter.