Wird das Einkommen meines Sohnes komplett angerechnet
Wenn ich Kinderzuschlag oder Wohngeld beantrage wird dann das Einkommen (Ausbildung ) komplett angerechnet ?
5 Antworten
Würde mir mal überlegen ALG - 2 Aufstockung zu beantragen,da bist du ggf.besser dran !
Gib einfach mal das alter deiner Kinder an,was du für sie an Unterhalt / Unterhaltsvorschuss bekommst. Dann das Bruttoeinkommen von dir und deinem Sohn und das Netto auch noch dazu und was du an Warmmiete zahlst und wie groß die Wohnung ist.
Dann kann man einen evtl.Anspruch auf ALG - 2 berechnen und auch was deinem Sohn evtl. noch zustehen würde. Wenn er Fahrkosten zur Ausbildung hat,dann diese auch angeben,das trifft auch bei dir zu.
Bei Wohngeld nicht.
Kinderzuschlag.....dann musst du ALG II beantragen (meintest du das?). In diesem Fall wird das Einkommen deines Sohnes angerechnet werden.
Hast du weitere Kinder? Oder nur diesen einen Sohn? Wenn du nur diesen Sohn hast und er schon Geld verdient, kann es sein, dass es weder Kindergeld noch Kinderzuschlag gibt.
Das ist nicht gesagt! Es gibt hierfür eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf. Wenn er also in seiner Ausbildung gut verdient (Grenze ist 8004 Euro im Jahr!), dann wird das Kindergeld gestrichen.
Ja ich bekomme für ihn noch Kindergeld aber Kinderzuschlag bestimmt nicht wenn er selber verdient aber vielleicht für die kleine 11 Jahre
Diese Grenze existiert seit dem 01.01.2012 nicht mehr,man kann verdienen was man möchte !
Beim Wohngeld wird das Azubigehalt wird Brutto mit 20% Abzüge (Kranken- und Rentenversicherung) angerechnet. Wenn dein Sohn zwischen 16 und 25 Jahre ist, hast du für ihn einen Freibetrag von 50,- Euro im Monat. Wie das beim Kinderzuschlag ist weiß ich nicht.
Versicherungspauschale müsste abgezogen werden.
http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Wohngeldrechner.php
Hier kannst Du ausrechnen, was Dir zusteht.
Aber es ist richtig das auch mein Lebensgefährte in die Berechnung mit fällt oder ? Wir leben ja zusammen . Da ist eh eine Gesetzeslücke auf der einen Seite muss er für uns mit aufkommen weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind auf der anderen Seite für den Unterhalt für seinen Sohn werden wir nicht berücksichtigt :-(
Ich denke schon, sicherlich wird jedes Einkommen angerechnet.
Ach ja, wenn er für seinen Sohn Unterhalt zahlen muss, dann wird dies natürlich berücksichtigt. Dann hat er ja um diese Summe weniger Einkommen. Er muss halt Nachweise bringen.
Er ist noch in der Ausbildung dann gibt's noch Kindergeld