Bafög und Kindesunterhalt bei Minderjähriger
Meine 16jährige Tochter beginnt bald eine Ausbildung zur Kinderpflegerin an einer Fachschule, Schulkosten pro Monat 55 €. Wir wollen Bafög beantragen. Ich bin alleinerziehend und meine Tochter wohnt auch weiterhin bei mir. Ihr Vater zahlt monatlich 334 € Unterhalt. Nun meine Frage, wird der Unterhalt als eigenes Einkommen meiner Tochter mit eingerechnet? Oder bekommt sie Bafög und dafür weniger Unterhalt?
6 Antworten
wird der Unterhalt als eigenes Einkommen meiner Tochter mit eingerechnet?
Der Unterhalt ist DEIN Einkommen, nicht das Deiner Tochter. Der ist dazu da, einen Teil der Lebenshaltungskosten Deiner Tochter abzudecken und du gibst den Teil ja auch aus, um die Wohnung und das Essen zu bezahlen.
Stelle einen Antrag auf BAFöG - dann wirst Du weiter sehen.
Beim Antrag auf BAFöG spielt das Einkommen der beiden Elternteile die größte Rolle.
Nee, der Unterhalt ist Einkommen des Kindes. Er wird im vorliegenden Fall nur von der Mutter verwaltet!
Der Unterhalt ist die für deine Tochter vorrangige Leistung. Deiner Tochter hat lt Düsseldorfer Tabelle ein Bedarf von 540€, solange sie bei dir Kost und Logis bekommt. Zu dem vom Vater gezahlten Unterhalt von 334€ kannst du noch das Kindergeld von 184€ hinzu addieren. Das macht dann 518€. Ob es sich lohnt, für den läppischen Fehlbetrag von 22€ den Wust an Papierkram auszufüllen und wirklich jeden Cent anzugeben, wage ich zu bezweifeln. LG Elfi96
Je nach Zuständigkeit des OLGs wird unterschieden, ob ein berufsbedingter Mehrbedarf von 90€für Fahrtwege udgl hinzu kommt oder nicht. In den Leitlinien des OLG Hamm steht zB, dass dieser Mehrbedarf in den 670€ enthalten ist, während es bei anderen OLGs auch stehen kann, dass dieser Mehrbedarf noch auf den 670€- Bedarfssatz hinzu addiert werden kann. LG
Sorry, die 670€ sind die falsche Zahl. Das ist der Bedarfssatz für ein volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand. LG
Falls Bafög gewährt wird, so vermindert dies den Unterhaltsbedarf des Kindes.
So lange die Tochter minderjährig ist und bei dir wohnt, erbringst du deinen Anteil am Unterhalt durch den so genannten Betreuungsunterhalt nach Par. 1606 Abs. 3 BGB. Daher würde das Bafög nur hälftig auf den zu zahlenden Barunterhalt des Vaters angerechnet. Die andere Hälfte wird dem Betreuungsunterhalt zugeschlagen.
Die Gebühren für die Schule stellen eventuell einen sogenannten Mehrbedarf dar. Dieser wäre im Verhältnis der anrechenbaren Einkommen von beiden Eltern zu zahlen.
Anrechenbares Einkommen ist alles, was nach Abzug von Unterhalt und Selbstbehalt verbleibt.
Von einer Freundin weiß ich dass das BAFÖG so berechnet wird, dass erst einmal die Einkunftserklärungen der Eltern gecheckt werden. Verdient einer ziemlich gut oder hat irgendwo ein Erbe rumliegen, wird es kein BAFÖG geben.
Der Unterhalt wird als Einkommen auf den Bedarf angerechnet. Bafög beantragen dann bekommt ihr eine verbindliche Antwort.
Nur entstehen meiner Tochter durch die Ausbildung ja auch noch zusätzliche Kosten für die Fahrt und Schulgebühr...