Unterhalt- Jugendamt will Gehalt von Stiefvater wissen?
Meine Tochter (8) lebt seit kurzem bei ihrem Vater. Ich bin mit einem neuen Partner verheiratet, habe ein weiteres Kind (2) und befinde mich noch in Elternzeit ohne Einkommen.
Nun will das JA Auskunft über das Gehalt meines Mannes . Ich dachte er muss nicht für ein Stiefkind aufkommen.
Zudem hat der Vater noch einen sehr hohen Unterhaltsrückstand, aus der Zeit in der meine Tochter bei mir wohnte.Wird das berücksichtigt ? Und inwiefern wird das jüngere Kind angerechnet?
Dann noch die Frage, ob ich die Auszahlung des Unterhaltsvorschuss vermeiden kann, indem ich trotz keines Einkommen einen Obolus zahle. Ich werde erst in ca 8 Monaten wieder arbeiten. Ich möchte ungern so ein großen Schuldenberg anhäufen, da mein Verdienst auch nicht so hoch sein wird.
Ziemlich viele Fragen, Vielen Dank für Ihre Antworten!
3 Antworten
Sicher wird das gemeinsame Kind berücksichtigt, die evtl.Unterhaltsschulden des Ex - kannst du nicht verrechnen, dein jetziger Mann ist auch nicht für den Unterhalt deines Kindes zuständig, aber dennoch ist er zur Mitwirkung verpflichtet, weil ihr als Eheleute einen gegenseitigen Unterhaltsanspruch habt und wenn dein Mann ein dementsprechend hohes Einkommen hätte und dir Unterhalt zustehen würde, könntest du dadurch evtl.leistungsfähig werden und müsstest Unterhalt zumindest teilweise zahlen !
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss könntest du nur dann verhindern, wenn du monatlich soviel Unterhalt zahlen würdest, dass dein Ex - mit diesem Betrag + volles Kindergeld von derzeit min.194 € auf den Mindestunterhalt je Altersstufe des Kindes kommen würdest.
Laut Düsseldorfer Tabelle wären das derzeit 399 €, zieht man davon das volle Kindergeld von 194 € ab, blieben noch 205 €, die du dann monatlich zahlen müsstest, damit dein Ex - keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hätte.
Diesen Unterhaltsvorschuss müsstest du ja aber nur bei Leistungsfähigkeit zurückzahlen.
du bist unterhaltspflichtig. dein mann ist dir gegenüber zum unterhalt verpflichtet. somit muss geprüft werden, wieviel seines einkommens er an dich als unterhalt abgeben muss, damit du daraus den unterhalt für das 8jährige kind zahlst. weitere alternative ist, dass das jugendamt dich auffordern wird, die elternzeit zu beenden und arbeiten zu gehen, da du vorrangig dafür zu sorgen hast, dass das 8jährige kind versorgt wird durch unterhalt.
Das Jugendamt muss DEINE Leistungsfähigkeit prüfen. Dazu gehört auch dein Unterhaltsanspruch deinem zweiten Ehemann gegenüber.
Was spricht dagegen, dass er sein Gehalt offen legt. Er muss ja nicht für das Kind zahlen.