Pflege meiner Oma, Anspruch auf Kindergeld?
Hallo zusammen,
längere Geschichte ich halte mich kurz:
da ich leider keiner Ausbildung habe etc. steht mir/bzw. meinem Vater leider seit Februar 2021 kein Kindergeld mehr zu.
Nun ist meine Oma mit Pflegestufe 3 im Haus, die ich nun offiziell Pflege. Dafür Antrag bei der Pflegekasse gestellt und angegebe, dass ich das seit 1.1.21 mache (was ja auch stimmt). Dafür wird jeden Monat was in meine Rentenversicherung gezahlt.
Meine Frage ist nun, da das ja mehr oder weniger wie ein Minijob ist, ob ich somit nun auch wieder Anspruch auf Kindergeld habe?
Wie alt bzw. jung bist du denn?
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5 Antworten
Meine Frage ist nun, da das ja mehr oder weniger wie ein Minijob ist, ob ich somit nun auch wieder Anspruch auf Kindergeld habe?
Also der Kindergeldanspruch ist doch nicht von einem Minijob abhängig (die Einkommensgrenzen wurden doch schon vor 10 Jahren ganz abgeschafft für den Kindergeldanspruch), sondern du mußt ganz einfach nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen:
Wobei der Punkt 2 am wenigsten aufwändig für dich sein dürfte: bist du denn bereits als "Ausbildungssuchend" gemeldet bei deiner Berufsberatung???
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Nein, die Pflege deiner Oma hat nichts mit Kindergeld zu tun.
Es wird ja in die Rentenkasse für dich eingezahlt, damit das später auf deine Rente aufgerechnet wird. Aber denke nicht, daß das viel ist.......das ist ein verschwindend geringer Betrag.
Entschuldige, dasd glaubst du doch selbst nicht. Du meinst evtl. dassd Pflegegeld.......Hier dazu mal eine Tabelle.
Nein, hab es schwarz auf weiß. 105,33€ weil ich meine Oma Zuhause Pflege. 30 Stunden die Woche. Ein Pflegedienst kommt zusätzlich zum Duschen.
Merkwürdig. ich habe meinen Mann 7 Jahre gepflegt, die letzten 3 Jahre 24/7 plus Pflegedient. In meiner Rente bekomme ich für die Pflegezeiten grad mal ca. 20 Euro mehr zu meiner Rente dazu.
Wie viel Rente mehr ich am Ende bekomme weiß ich natürlich nicht. Ich habe halt nur den Bescheid bekommen wie viel das ist, was eingezahlt wird.
Aber wahrscheinlich kann es so hoch sein, wie es will. Den Anspruch auf das Kindergeld wird es wahrscheinlich nicht verändern.
Du musst trennen zwischen den Beiträgen- hier 105,30 Euro und dem, wasn dann am Ende als Rente rasukommt wie bei dir.
Du bist weder ausbildungsplatzsuchend gemeldet - noch bist Du derzeit an einem Ausbildungsplatz interessiert - sprich bewirbst Dich nicht intensiv ...... ergo besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.
Naja das ich mich nicht bewerbe habe ich ja nicht gesagt. Ich bewerbe mich zu genüge. Nur habe ich nichts gefunden/absagen erhalten.
Also kannst Du auch Kindergeld beantragen.
Deine Absagen mußt du sammeln und der Familienkasse vorlegen für einen Kindergeldanspruch...
Soweit ich weiss, hat man nur solange anspruch auf kinder geld solange man sich in der schule befindet oder in der Ausbildung, nach der Ausbildung nicht mehr wenn man volljährig ist
Unsinn - natürlich besteht auch nach der Volljährigkeit noch Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr; und nicht nur bei Schule, Studium oder Ausbildung, sondern auch bei "Ausbildungssuchend"!
Nein, hast du nicht
Knapp 105€ im Monat sind es.