Anspruch auf Kindergeld trotz Ausbildung und Minijob?

2 Antworten

Nein wird es nicht !

Solange das Kind noch keine 25 ist und sich in Schul / Berufsausbildung / Studium befindet,steht den Eltern / Kind immer Kindergeld zu,dass Einkommen spielt dabei schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld abgeschafft.

Nur wenn das Kind schon eine abgeschlossene Ausbildung / Studium hätte,darf es dann in einer weiteren Ausbildung / Studium oder in der Wartezeit in einem Nebenjob nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten,dass würde sonst schädlich für den Kindergeldanspruch sein.

Solange das Kind noch in der Ausbildung/Schule ist, bekommt es Kindergeld. Da ist der Job egal. Ich habe auch Kindergeld bekommen, obwohl ich Studiere und einen Studentenjob erledigt habe, der weit mehr als 450 Euro gegeben hat.

Das Einbzige Problem könnte die Versicherung sein. Meine Krankenversicherung verlangt ab 400 Euro, dass ich nicht mehr in der Familienversicherung mehr drinne bin. Ich muss mich so lange selber anmelden und zahlen. Also ist es manchmal sogar besser weniger zu verdienen^^

siola55  11.07.2016, 07:35

Hi dannyyotti, stimmt so leider nicht ganz:

Solange das Kind noch in der Ausbildung/Schule ist, bekommt es
Kindergeld. Da ist der Job egal. Ich habe auch Kindergeld bekommen, obwohl ich studiere und einen Studentenjob erledigt habe, der weit mehr als 450 Euro gegeben hat.

Ja klar haben deine Eltern noch Kindergeldanspruch für dich bis längstens zum 25. Lebensjahr (falls noch Ausbildung od. Studium) trotz Einkommen, da ja bereits in 2012 die Einkommensgrenzen komplett abgeschafft wurden!


Das einzige Problem könnte die Versicherung sein. Meine
Krankenversicherung verlangt ab 400 Euro, dass ich nicht mehr in der Familienversicherung mehr drinne bin. Ich muss mich so lange selber anmelden und zahlen.

Also die Einkommensgrenzen für die kostenlose Familien(kranken-) versicherung betragen aktuell 415 € monatlich bzw. ein 450-Euro-Minijob oder eben eine kurfristige Beschäftigung (auch kurzfristiger Minijob genannt bzw. Ferienjob) ohne Verdienstgrenze nach oben mit max. 3 Monate Beschäftigung oder max. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr!

isomatte  11.07.2016, 08:00
@siola55

In dem Fall würde das eh keine Rolle spielen,denn wenn das Kind eine betriebliche Ausbildung macht hat es eine eigene KV !

dannyotti  11.07.2016, 14:12
@siola55

Wie du sehen kannst, hast du hier die Technische Krankenkasse erwähnt. Jede Krankenkasse hat eine eigene Regelung, ab wann sie Geld verlangt. Ich bin bei der Barmer GEK und die erlauben nur einen 450 Euro Job unter gewissen vorraussetzungen.

Aber tut mir leid, wenn ich das nicht erwähnt habe. Auch ist die Grenzue bei der Barmer GEk 410 Euro.

siola55  12.07.2016, 14:59
@dannyotti

Wie du sehen kannst, hast du hier die Technische Krankenkasse erwähnt. Jede Krankenkasse hat eine eigene Regelung, ab wann sie Geld verlangt...

Stimmt zum Glück nicht - die gesetzl. Krankenkassen haben alle die gleichen Vorgaben, du bist nur leider nicht auf dem aktuellsten Stand! (siehe Link zur kostenlosen Barmer GEK Familienversicherung)