Nur vom 400 Euro Job leben?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bis zum 23. Geburtstag kann er kostenlos über die Eltern versichert sein (wenn diese in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind):

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Unter welchen Bedingungen das Kindergeld gezahlt wird, wenn er volljährig ist, kann man hier nachlesen:

.arbeitsagentur.de/nn_26532/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kindergeld-Zuschlag/Kindergeld-Zuschlag-Nav.html

Am besten auch zu den Einzelheiten bei der Familienkasse nachfragen!

Rentenversicherung wird auch bei Arbeitslosengeld II-Bezug nicht eingezahlt. Er kann aber freiwillig Beiträge zahlen. Wenn er sich regelmäßig arbeitslos meldet, kann das ggf. positiv bei der Rente berücksichtigt werden:

.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

Längere Lücken im Lebenslauf (bzw. nur 400-Euro-Job) sind bei späteren Bewerbungen sehr negativ unsd lassen sich dsann nicht mehr ändern.

Ggf. Gespräch mit derArbeitsagentur zu beruflichen Perspektiven führen. Das kann lebensentscheidend sein!

Gruß

RHW

RHWWW  23.04.2013, 21:00

Danke für den Stern!

Ja müsste er selber bezahlen. Wenn er kein Schüler oder Student ist, würde die Kranken- und Pflegeversicherung ca 150,- € im Monat kosten.

Als Minijobber steht es ihm frei den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aufzustocken. Heißt er verzichtet auf 4,6% vom Lohn (bei 400,- € wären dies 18,40 € im Monat) und würde damit auch Rentenpunkte, wenn auch nur sehr wenige, sammeln. Wartezeiten würden damit auch erfüllt werden. Diese Entscheidung ist nicht rückgängig zu machen so lange der Minijob besteht.

Kindergeld steht ihm nur dann zu, wenn er nicht mehr bei den Eltern lebt und nicht mehr als 400,- € verdient.

Ich würde auch vorschlagen, dass er statt einem Minijob einen Midijob annimmt. Als Midijob werden Arbeitsverhältnisse mit einem Bruttoverdienst von 400,01 € bis 800,- € bezeichnet. Hier fallen Sozialabgaben an, jedoch nicht mit dem vollen Satz sondern nur anteilsmäßig (Gleitzonenregelung). Er ist aber voll abgesichert (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung).

Er könnte jetzt einen 400 Euro Job machen.

Man beachte, das von den 400€ 160€ anrechnungsfrei sind. Heißt, wenn er einen 400€ Job macht, bekommt er 240€ weniger Harz 4.

Kann er sich denn bei Amt abmelden und nur vom Minijob und Kindergeld leben?

Klar kann er sich abmelden. Es gibt keine Verpflichtung Harz 4 zu beziehen.

Muss er die selber bezahlen?

Sofern er nicht mehr familienversichert ist ja.

Aber 400€ Job + KG sind keine Lebensperspektive. Er sollte sich am besten nach einer Ausbildung umsehen.

So richtig attraktiv ist der 400€ Job für ihn auch nicht. Wenn er mehr verdient, fällt zwar das KG weg, aber er bekommt mehr ergänzendes Harz 4. Aber langfristig muß er schaun, das er in einen vernünftig bezahlten Beruf kommt.

emilysn 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 01:09

Er meldet sich ja aber ab. Somit stehen ihm die 400 Euro doch komplett zu. Fahndet da denn nicht die Arge wegen unterschlagener Beschäftigung?

Somit muss er nur die 150 Euro KV selber tragen?

VirtualSelf  28.05.2012, 08:16
@emilysn

Fahndet da denn nicht die Arge wegen unterschlagener Beschäftigung?

Kann passieren.

DerHans  29.05.2012, 18:38
@emilysn

Wie will er denn von 250,00 € leben, die übrig bleiben? Schwarz arbeiten?

Hallo emilysn,

Ja müsste er selber bezahlen. Wenn er kein Schüler oder Student ist, würde die Kranken- und Pflegeversicherung ca 150,- € im Monat kosten.

Als Minijobber steht es ihm frei den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aufzustocken. Heißt er verzichtet auf 4,6% vom Lohn (bei 400,- € wären dies 18,40 € im Monat) und würde damit auch Rentenpunkte, wenn auch nur sehr wenige, sammeln. Wartezeiten würden damit auch erfüllt werden. Diese Entscheidung ist nicht rückgängig zu machen so lange der Minijob besteht.

Kindergeld steht ihm nur dann zu, wenn er nicht mehr bei den Eltern lebt und nicht mehr als 400,- € verdient.

Ich würde auch vorschlagen, dass er statt einem Minijob einen Midijob annimmt. Als Midijob werden Arbeitsverhältnisse mit einem Bruttoverdienst von 400,01 € bis 800,- € bezeichnet. Hier fallen Sozialabgaben an, jedoch nicht mit dem vollen Satz sondern nur anteilsmäßig (Gleitzonenregelung). Er ist aber voll abgesichert (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung).

Viele Grüße von Tjeldur

Bei Hartz 4 bekommt er die 600 € monatlich und es wird in Nebenbei Miete gezahlt und krankenversichert ist er über die Arge.

Er sich auch von der Arge abwenden dann hat er die 400 € plus die 198 € Kindergeld.

Dann kommt er auf 598 € im Monat, aber mit diesen Geld muss er dann Miete und Krankenkasse selber zahlen dann kommt noch Nahrung, Kleidung hinzu also nein mann kann nicht nur von einen 400 € Job leben.