Halbwaisenrente, Arbeitsloser Elternteil?
vor 15 Jahren ist mein Vater verstorben, und da meine Mutter sich nicht gut auskannte wusste sie nicht ob mir Halbwaisenrente zusteht oder nicht. Mein Vater hatte mehrere Mini-Jobs aber hat Hartz4 bezogen daher weiß ich nicht ob er genug Geld an die Rentenversicherung gezahlt hat sodass ich Anspruch darauf habe. Mir ist auch bewusst dass Halbwaisenrente maximal 12 Monate rückwirkend ausgezahlt wird aber ich bin mir nicht sicher ob ich das überhaupt beantragen soll bzw. Anspruch habe
3 Antworten
Wenn man sich nicht sicher ist, dann fragt man nach oder stellt gleich einen Antrag, dieser wird dann entweder bewilligt oder abgelehnt und dann steht da auch eine Begründung, ist man damit nicht einverstanden, dann bleiben die üblichen Rechtsmittel die man einlegen kann !
Korrekt, die Waisenrente gibt es rückwirkend für max.1 Jahr nachgezahlt.
Wie alt bist du denn derzeit und was machst du bzw.was hast du von heute an rückwirkend für 1 Jahr gemacht ?
In der Regel kann Waisenrente nur bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres bezogen werden, ab dem 18 Lebensjahr müssen dann bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. in Schul - oder Berufsausbildung, unter 18 gibt es die Waisenrente ohne eine Voraussetzung gezahlt.
Außer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Sterbeurkunde brauchst du unter anderem auch deine Geburtsurkunde und deine Steuer ID - Nummer !
Am besten gibst du im Internet mal ein ,, Was benötigt man bei der Antragstellung für die Waisenrente ", da steht es dann ganz genau, ich denke nämlich vom Vater brauchst du auch noch mehr als nur die Sterbeurkunde.
Völlig korrekt ;-)
Grüß Dich,
Ja, du hättest definitiv Anspruch gehabt, da dein Vater wahrscheinlich nicht sein komplette Leben lang Hartz 4 bezogen hat.
Du liegst jedoch auch mit den 12 Monaten richtig. Nach 15 Jahren brauchst du keinen Antrag mehr stellen, es wird nämlich nicht nachträglich gezahlt.
Wenn du noch keine 18 bist oder noch keine 27 und in Ausbildung, kannst du die HW-Rente noch 12 Monate rückwirkend beantragen. Stelle in dem Fall einfach den Antrag. Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (60 Monate Beitragszeit), wird die Rentenversicherung dann prüfen.
danke für die Antwort:) ich bin 24 und hole mein Abitur nach, das hab ich auch die letzten zwölf Monate gemacht. Ich werde es dann einfach versuchen, ich muss halt nur die Sterbeurkunde irgendwie auftreiben oder?