Midijob, Minijob und Kindergeld?
Hallo zusammen :)
Ich habe im März mein Abitur absolviert und fange im Oktober an zu studieren. Um die Übergangszeit sinnvoll zu nutzen, habe ich mir einen Job gesucht, bei dem ich seit Mai 2021 arbeite. Ich habe einen Teilzeitvertrag mit 15 Stunden/Woche.
Jetzt hat unser Steuerberater aber gemeint, dass meine Eltern gegebenenfalls Kindergeld zurückzahlen müssen aufgrund meines Jobs, da ich fest angemeldet bin. Ich dachte, dass bei einem Teilzeitjob bis zu 20 Stunden/Woche kein Kindergeld wegfällt, oder?
Jedenfalls würde ich deshalb gerne auf Midijob-Basis wechseln, da es mir bei der Sozialversicherung sowieso zugute kommt und man dort (laut Internet) Kindergeld auf jeden Fall weiterhin bekommt. Jedoch habe ich auch einen Minijob, einmal wöchentlich trage ich Zeitungen aus und bekomme im Monat zwischen 50 und 70€.
Bekommen meine Eltern dann noch weiterhin Kindergeld, wenn ich Minijob und Midijob ausübe?
Viele Grüße und Danke im Voraus! :)
4 Antworten
Lieber Fragesteller,
aller guten (oder auch schlechten Infos vom Steuerberater!) Dinge sind drei: neben dem Mini- und dem Midijob könntest du auch noch eine kurzfristige Beschäftigung z.B. als Ferionjob parallel dazu ausüben, ohne daß die Eltern den Kindergeldanspruch verlieren ;-)
Deine Eltern sollten unbedingt mal ihrem Steuerberater nicht die Steuerfibel unter die Nase halten, sondern unbedingt mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse unter die Nase reiben, damit dieser sich mal schlau macht anhand eines Merkblattes der Familienkasse mit Stand Jan. 2021 und nicht mehr 10 Jahre alte Unwahrheiten zum Besten gibt!!! :-((
Näheres hier in dem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Vor allem die Punkte auf den Seiten 14 u. 17 sind wichtig:
PS: Um die ganzen Antworten auf einen Punkt zu bringen - nicht der Kindergeldanspruch ist euer Problem, sondern evtl. die bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern, denn hier gelten tatsächlich Einkommensgrenzen wie folgt:
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Beim Midijob bist du ja dann selbst Mitglied bei einer Krankenkasse und zahlst auch Beiträge dafür: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für MidijobberEin Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
Ich denke, jetzt habt ihr genügend Argumente, um den windigen Steuerberater in die Wüste zu schicken... hoffentl. hat er in seinem Metier mehr Ahnung???
Gruß siola55
Jetzt hat unser Steuerberater aber gemeint, dass meine Eltern gegebenenfalls Kindergeld zurückzahlen müssen aufgrund meines Jobs, da ich fest angemeldet bin. Ich dachte, dass bei einem Teilzeitjob bis zu 20 Stunden/Woche kein Kindergeld wegfällt, oder?
Hallo lieber Fragesteller, dann solltet ihr schnellstens den Steuerberater wechseln, dann bleibt auch evtl. der Kindergeldanspruch für die Eltern erhalten ;-))
Bereits seit 2012 spielt das Einkommen überhaupt keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch: du könntest Millionär sein und die Eltern erhalten trotzdem die Kindergeldzahlungen!!!
Viel wichtiger für den Kindergeldanspruch ist folgender Satz: Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Näheres und weitere Details zum Kindergeldanspruch für die Eltern in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Mit einer geringfügigen Beschäftigung (so nennt sich dies...) als 450-Euro-Minijob bist du immer in der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern versichert als Schüler oder Student bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)
Beim Midijob bist du selbst Mitglied und zahlst die Mitgliedsbeiträge anhand deinem mtl. Bruttolohn!
Beim Midijob solltest du trotzdem auf den Studentenstatus achten: wenn du im Studium mehr arbeitest (also > 20 Wochenstunden) als du studierst, dann verlierst du den Studentenstatus und somit die Eltern den Kindergeldanspruch :-((
Durch dein Abi hast Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, deshalb sind dann auch die durchschnittlichen max. 20 Stunden pro Woche hinfällig.
Kindergeld ist schon seit 2012 nicht mehr vom Einkommen abhängig, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Entweder meldest Du dich noch bei z.B. der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, oder Du belegst der Familienkasse das Du schon eine Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt hast, dann sollte auch in der Wartezeit Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Der Antrag bei der Familienkasse ist schon durch, die wissen dass ich in der Übergangszeit bin und im Oktober anfange zu studieren
Dann gibt es auch keine Probleme mit der Kindergeldzahhlung, da du im Erststudium bist; nur beim Zweitstudium muß die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst beachtet werden!
Na wenn der schon durch, also bewilligt ist, dann wurde der Job doch sicher auch mitgeteilt und es gibt trotzdem Kindergeld.
Weil es wie gesagt keine Einkommensgrenze mehr gibt und Du keiner Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehst, da Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast und diese Grenze mit den 20 Stunden pro Woche nicht relevant für dich sind.
...dass bei einem Teilzeitjob bis zu 20 Stunden/Woche kein Kindergeld wegfällt, oder?
Also die 20-Wochenstunden-Grenze gilt nur bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium beim Hinzuverdienst!!!
Die Höhe des Hinzuverdienstes wiederum spielt doch seit fast 10 Jahren überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch durch die Eltern, da ja seit fast 10 Jahren die Eink ommensgrenzen hierfür ganz abgeschafft wurden ;-))
Näheres hierzu im o.g. Link unter " Keine abgeschlossene Berufsausbildung / kein abgeschlossenes Studium"
bzw. unter "Abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium" inkl. Unschädliche Erwerbstätigkeit
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Also das heißt, da die Familienkasse die Übergangszeit genehmigt hat/Bescheid weiß, kann ich auch den Midijob annehmen, ohne dass es da zu Problemen kommt :)?