2x Überbrückungszeit Kindergeld?
Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage, auf die ich so noch keine Antwort gefunden habe.
Als ich damals die Schule abgeschlossen habe und mein Studium begonnen habe, lagen dazwischen 4 Monate Überbrückungszeit, in der das Kindergeld weiter gezahlt wurde.
Meine Frage ist, ob man nochmal so eine Überbrückungszeit von 4 Monaten in Anspruch nehmen kann, wenn man dies bereits schon 1x getan hat.
Weil ich habe mein Studium abgebrochen und beginne nun eine Ausbildung. Dazwischen liegen 4 Monate. Dies wäre also meine zweite Überbrückungszeit.
LG
2 Antworten
Diese 4 Monate Übergangszeit wären sicher möglich, nur käme es darauf gar nicht an, wenn du schon einen Azubi Vertrag zum nächst möglichen Beginn nachweisen kannst, dann könnte die Wartezeit z.B. auch 8 Monate betragen, in dem dann auch weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen würde, solange man noch keine 25 ist.
Auch bei Studiumabbruch besteht Kindergeldanspruch...
A 16 Volljährige Kinder in einer Übergangszeit
(1) 1Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten...
bzw.
(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.
Dies dürfte auch sinngemäß für das abgebrochene Studium gelten!😅?
Gruß siola55