Pflege Außenanlage auf Miete umlegen?
Hallo - meine Mutter (84) schafft es nicht mehr, die Hofeinfahrt und den Weg vom Zaun bis zur Eingangstür zu kehren. Daher dachte ich, man könnte jemanden dafür engagieren. Kann man die Kosten durch 2 teilen und die Hälfte auf die Miete der Mieterin umrechnen? Sie nutzt den Weg genauso wie meine Mutter, auch die Zufahrt, denn sie hat auch eine Garage. Bisher kümmert sich meine Mutter um diese Wege alleine. Gibt es Bücher oder Internetseiten, in denen man sich zum Thema Umlegung von Kosten auf Miete informieren kann?
11 Antworten
Umgelegt werden dürfen die Kosten für die laufende Säuberung der von den Mietern gemeinsam genutzten Bereiche. Problematisch sind hier überhöhte Kosten. Für ungelernte Putzkräfte sind Stundenlöhne von 8 bis 10 Euro angemessen. Bei deutlich höheren Kosten sollten sich Mieter daher die genauen Abrechnungsunterlagen und Verträge von der Hausverwaltung bzw. vom Vermieter zur Prüfung übersenden lassen. Wird die Hausreinigung von einem Hausmeister übernommen, dürfen keine zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden! http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,1335,-welche-betriebskosten-koennen-auf-den-mieter-umgelegt-werden.html
Auf die Miete umlegen geht selbstverständlich NICHT!
Aber als Nebenkosten anteilig auf die Nutzer umlegen, dass geht... sofern nicht wochenweise der Dienst gewechselt wird und die Mieter ihren Job weiterhin korrekt ausführen.
Falsch!!
Wenn der Vermieter entscheidet, künftig den Garten vom Profi mähen zu lassen, oder die Straße extern kehren zu lassen, so sind das umlagefähige Nebenkosten.
Falsch, das geht, man muss nur den Weg kennen, wie das zu machen ist.
Putz- und Fegedienste sind Nebenkosten, sind Nebenkosten, sind Nebenkosten!! Und Nebenkosten kann ich nicht einfach in ein bestehendes Mietverhältnis einbauen!!!
literatur gibts rechte und pflichten der vermieter -so in etwa-,du kannst,wenn es dein eigentum ist sogar einen hausmeister beschäftigen und diese kosten als nebenkosten abrechnen.
DANKE
Generell ist diese Antwort falsch.
Es muss einen Grund geben, dass ein Hausmeister benötigt wird.
Wer selbst den Flur putzen muss, selbst die Aussenanlagen pflegen muss, wer im Turnus die Mülleiemr bereitstellt, reinigt und zurückstellt, braucht keinen Hausmeister, der nur zum geldziehen vorgeschoben ist.
Vor allem, ein Zwei-Dreifamilienhaus benötigt keinen Hausmeister. Ich streiche in den Fällen alle Kosten bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen und gebe auch Nachricht an das Fiannzamt und verlange den nachweis der Anmeldung für Minijobs. In 90 % dieser Fälle sind die Kosten vorgetäuscht.
Habe mehrere häuser,dieses ist eines davon,da rentiert sich dieser posten!
wie ist das denn im mietvertrag geregelt? deine mutter kann sich jemanden nehmen der ihr diese arbeit erledigt, allerdings kann sie es dan nicht auf den mieter umlegen.
du kannst die gesamten kosten dafür auf die Mieter umlegen!!
"du kannst die gesamten kosten dafür auf die Mieter umlegen!!" Nur wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Nachträglich einseitig kann der Vermieter das nicht ändern.
klar,er muss dazu niemanden fragen,es sind umlegbare kosten,die er einfach in neu berechnete NK einfügen kann
"...,die er einfach in neu berechnete NK einfügen kann" Und die der Mieter nicht zahlen muß wenn nicht im Mietvertrag vereinbart.
"Wenn der Vermieter nicht alle umlagefähigen Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart hat, so kann er dies nicht einseitig von sich aus ändern. Es bedarf hierzu Ihrer (des Mieters) Zustimmung."
Quelle http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/falle/nebenkostenabrechnung.php
ist doch Käse,wenn der Eigentümer die Haus oder hofreinigung zb.ner anderen firma überträgt,oder überhaupt ner firma,dann werden selbstverständlich die NK angepasst,wenn der mieter die nicht zahlen will,hatt er ja das recht,sich ne andere wohnung zu suchen,oder was meinst du,wer diese kosten trägt???auch heizkosten steigen jährlich,und jährlich werden die nk angepasst,ohne den mieter zu fragen,das ist genau das selbe!!!die nk berechnen sich nach dem tatsächlichen verbrauch,und dazu gehören auch die kosten für Hofreinigung!!!
"...oder was meinst du,wer diese kosten trägt???" Wenn diese (umlagefähigen) Kosten nicht vertraglich vereinbart sind, der Eigentümer/Vermieter. .
Anpassen von Nebenkosten ist etwas anderes als eine nicht vereinbarte Nebenkostenposition (auch wenn sie 3 x umlagefähig ist) abzurechnen.
Das stimmt nicht !
stimmt wohl,wenn du selber in dem haus wohnst dann anteilmässig
"Aber als Nebenkosten anteilig auf die Nutzer umlegen, dass geht..." Sofern es denn im Mietvertrag vereinbart ist, sonst nicht.