Kehrwoche Abmahnung?
Ich Mutter wohnen in einer ca 68 Quadratmeter Wohnung zur Miete und es ist Vertraglich festgehalten das Einmal die Woche gekehrt werden muss es gibt aber keinen Putzplan oder Ähnliches . Daher kehren wir nach Gefühl. Vor kurzem haben wir eine Abmahnung bekommen in der uns vorgeworfen wird ich und meine Mutter würden wede3r das Treppenhaus noch draußen kehren , was aber nicht stimmt ....aber das gegenteil können wir auch nicht beweisen ...meine Mutter kann nur im Rollator laufen und es fällt Ihr schwierig und ich kann nicht immer helfen .
Bin etwas aufgeschmissen und weis nun nicht wie ich mich verhalten soll den Vermietern gegenüber...
10 Antworten
Naja, das Problem sollte das "kehren wir nach Gefühl" sein.
Reinigt der Mieter vor einem das Treppenhaus jeden Samstag, dann ist es eher ungeschickt, die Reinigung an jedem Sonntag zu machen.
Es kommt insgesamt aber auch drauf an, was denn z.B. in der Hausordnung steht.
Es sollte auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Vermieter geführt werden. Schon alleine aus dem Grund, weil deine Mutter ja gar nciht in der Lage ist, das Treppenhaus zu reinigen.
Die Abmahnung würde ich auf jeden Fall nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es kann hier auch schon der Weg zu einer vorbereiteten Kündigung eingeschlagen worden sein.
Nehmt die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter und sorgt in Zukunft dafür, dass es keinen Grund mehr für Beanstandung gibt.
Fragt den Vermieter nach einem Putzplan, aus dem ihr genau entnehmen könnt, wann ihr dran seid. Dann könnt ihr Euch danach richten und sicher ist es nicht Mutters Sache mit Rollator zu putzen, sondern Deine, was im Übrigen auch bedeuten könnte, dass wenn Du nicht kannst, Du oder Deine Mutter für Ersatz sorgen müßtet. Irgend jemand sollte dann also an Eurer Stelle zuverlässig den Putzdienst übernehmen und ihr bezahlt diese Person dafür.
Was die Abmahnung betrifft: Sie hat rechtlich nur dann eine Wirkung, wenn darin genau beschrieben ist, wann es Eure Pflicht gewesen wäre, das Treppenhaus zu putzen und dass ihr es nachweislich nicht gemacht habt, als ihr dran wart.
Wird nur ganz allgemein angemahnt, dass ihr die Kehrwoche nicht eingehalten habt, reicht das als Abmahnung nicht aus, um z. B. beim nächsten Mal eine Kündigung aussprechen zu können. Dennoch sollte man das nicht zu leicht nehmen.
Übrigens könnte der Vermieter anstelle einer Kündigung auch eine Putzfirma beauftragen, die den Dreck weg macht, den ihr nicht weggemacht habt, als ihr dran wart. Geht dann auch auf Eure Kosten.
aber das gegenteil können wir auch nicht beweisen
Das müsst Ihr auch nicht. Vielmehr muss der Vermieter nachweisen, dass Ihr Eurer Pflicht nicht nachgekommen seid.
es gibt aber keinen Putzplan oder Ähnliches . Daher kehren wir nach Gefühl.
Hier liegt vielleicht das Problem. Hat der Nachbar sich vielleicht beim Vermieter gemeldet? Vielleicht hat dieser gewartet, dass Ihr euch bei ihm zur Absprache eines Putzplan meldet?
das gegenteil können wir auch nicht beweisen
Das müsst ihr auch nicht, der Vermieter muss nachweisen dass seine Vorwürfe der Wahrheit entsprechen.
.meine Mutter kann nur im Rollator laufen und es fällt Ihr schwierig und ich kann nicht immer helfen .
Das spielt keine Rolle, es ist nicht das Problem des Vermieters. Wer nicht selbst fegen kann, muss eben dafür sorgen, dass jemand Anderes kehrt.
Bin etwas aufgeschmissen und weis nun nicht wie ich mich verhalten soll den Vermietern gegenüber...
Erst mal widersprechen und zwar schriftlich per Einschreiben, damit der Zugang des Schreibens nachjgewiesen werden kann. natürlich nur sofern die Vorwürfe nicht stimmen.
... also, nach Gefühl ist ja in Ordnung und innen und außen wird vertragsgerecht gereinigt, von Euch jedenfalls.
Schicke also die Abmahnung zurück mit freundlichem Hinweis "Irrläufer" und gut ist.
Der Vermieter wird ja geschrieben haben, an welchen Tagen er eine Reinigung nicht festgestellt haben will. Vielleicht kann das ja widerlegt werden, weil der Zusteller oder ein anderer das bestätigen kann.
Wieso widersprechen? Soll man auf Konfrontation gehen? Besser doch, nach dem Putzplan fragen und sich künftig daran halten.
Vermutlich ist die Abmahnung sowieso so schlecht abgefasst, dass darauf keine Kündigung gestützt werden könnte. Das wäre dann der Fall, wenn ohne konkrete Angabe, wann genau der Putzdienst ausgelassen wurde, nur allgemein angemahnt worden wäre, dass man den Putzdienst nicht wieder vernachlässigen soll.