Neuer Heizkessel auf Nebenkostenabrechnung oder Miete?

4 Antworten

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Neuer Heizkessel 2013 eingebaut, dann ist der Zug für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung lange abgefahren.

Die Modernisierung und die damit verbundene Mieterhöhung hättest Du mindestens 3 Monate vor dem Einbau den Mietern schriftlich ankündigen müssen.

Ich habe gerade die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 gemacht, und habe mich deshalb gefragt.

Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist auch der Zug, wenn Du Nachforderungen geltend machen willst, weg. Und das seit genau 10 Monaten.

Wenn sich jemand fragt: Die Verjährungsfrist für die Nebenkosten liegt bei 3 Jahre

Ich frage mich wie Du auf das schmale Brett kommst.

Die Verfristung für die Nebenkosten liegt bei 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Danach hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.

Guthaben dagegen steht dem Mieter auch später noch zu.

Nachzulesen im § 556 Abs. 3 BGB

smoothgmg 
Beitragsersteller
 04.11.2014, 20:43

ouhh, da hat mir mein Anwalt wohl was ganz falsches erzählt. Ich wusste es!

Der fällige Ersatz eines Heizkessels hat mit einer "Modernisierung" im energetischen Sinne rein garnichts zu tun! Die Mieter können Sie daran in keiner Weise beteiligen. Steuerlich allerdings ist die Investition für Sie abschreibbar!

Würden Sie ein komplette Umstellung der Heizung auf ein zeitgemäßes System in Verbindung mit der Dämmung der Gebäudes und dem Einbau moderner Fenster vornehmen, so wäre eine solche Maßnahme nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung tatsächlich als eine gesamtheitliche Modernisierungsmaßnahme mit 11 % der Gesamtkosten dauerhaft auf die mtl. Miete der einzelnen Mieter zulässig, so aber nicht!

Auf die Miete! Die Nebenkosten darfst du nur 1:1 durchreichen. Und bei der Kesselerneuerung darf auch nicht alles umgelegt werden. Das Anschließen zählt als Reparatur und die Kosten für einen "normalen Kessel" sind eigentlich auch Reparatur. Es bleiben nur die Mehrkosten für den Kessel in Brennwert Technik. Da du aber keinen anderen mehr bekommst bzw. verbauen darfst, ist das nicht so einfach. Und genau kann ich dir das leider auch nicht ausrechnen.

smoothgmg 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 21:41

thx

Das kannst du auf die Miete drauf schlagen. Musst du dem Mieter natürlich eine Mietpreisänderung mitteilen. Es handelt sich um eine Wohnwertverbesserung.

anitari  31.10.2014, 07:32
Musst du dem Mieter natürlich eine Mietpreisänderung mitteilen.

Hätte mitteilen müssen. Und das mindestens 3 Monate vor dem Einbau.