Hausmeisterkosten einfach erhöhen, ohne Mieter davon zu informieren?
In unserer Nebenkostenabrechnung für 2009 sind die Kosten für unseren Hausmeister um 1.300 Euro erhöht worden. Für das Jahr 2008 wurden uns (6 Familien-Haus) 1.590 Euro berechnet, und für 2009 mal eben 2.850 Euro.
Darf der Vermieter ohne Benachrichtigung der Mieter die Kosten für einen Hausmeister einfach erhöhen?
Unser "Hausmeister" wohnt im gleichen Haus. Er soll sich um die Außenanlagen kümmern und hat im Winter den Winterdienst übernommen. Er selber behauptet aber stets er sei kein Hausmeister, er wäre nur für die Gartenpflege zuständig.
3 Antworten
Solche Erhöhungen werden bei einer Eigentümer-Versammlung beschlossen.
Dort sind die Eigentümer und nicht die Mieter.
Du solltest Dich an den Vermieter wenden mit der Frage, warum die Hausmeister-Kosten so hoch gestiegen sind.
Die Hausmeisterkosten sind nicht gestiegen, sondern nur 12 Jahre nicht auf uns umgelegt worden;-)
Verlange doch vom Vermieter Nachweise über die aufgeführten Kosten. Das ist Dein gutes Recht.
Hausmeisterkosten sind ein Bestandteil der Nebenkosten. Eine Nebenkostenerhöhung ohne besonderen Grund ist nicht zulässig. Ein besonderer Grund z.B. wäre unvorhergesehene Gas- oder Ölpreise. Eine Erhöhung des Hausmeisterhonorares war oder ist eine WEG-Entscheidung welche voraussehbar bzw. planbar war und hätte den Mietern mitgeteilt werden müssen. Ich würde hier die bisher bekannten Teilkosten mit bezahlen, gegen die nachträgliche Erhöhung Widerspruch einlegen und eine detailierte Aufschlüsselung, unter Vorbehalt, verlangen.