Kann man Brennholz für selbstgenutzten Kaminofen anteilig auf Mieter umlegen?
Hallo,
wir haben in unserer Wohnung (EG) einen Heizkamin installiert. Können wir die Kosten für Brennholz anteilig auf die Mieter (im DG) umlegen?
Die Heizleistung des Kamin müsste ja unseren Bedarf an Heizöl verringern, was wiederum den Gesamtverbrauch beeinflusst.
Anmerkung: Die Umlage der Heizölkosten erfolgt nach m² (es sind keine separaten Zähler verbaut).
7 Antworten
Nein, das ist nicht rechtens. Du kannst dem Mieter nur Kosten abrechnen, von denen er einen direkten Nutzen hat. Also wenn beispielsweise die Wärme von eurem Heizkamin irgend wie nach oben geleitet werden würde, dann ginge das schon. In deinem Fall nicht.
Warum sind denn keine Zähler eingebaut? Sind in dem Haus nur 2 Wohnungen inkl. eurer?
Herzlichen Dank für die Auszeichnung. Freue mich, dass ich dir helfen konnte.
Die Abwärme aufgrund des Schornsteins meine ich nicht. In manchen recht alten Häusern sieht man manchmal einen Luftschacht hinauf in eine obere Wohnung, um gezielt darüber Wärme zu transportiern. Nur um ein Beispiel zu nennen, was ich meine.
Ist okay da es nur 2 Wohnungen sind. Hierfür sieht die Heizkostenverordnung eine Ausnahme vor. Ja, du hast recht, Nachrüstungen sind in manchen Fällen aufwendig und nicht rentabel. Aber an den Heizkörpern Heizkostenverteiler anzubringen ist nicht so teuer. Darüber könnte man vielleicht nachdenken zugunsten einer gerechten Abrechnung.
Interessanter Gedanke, aber ich glaube a) nicht, dass es rechtlich geht und b) nicht, dass irgendein Mieter sich daran freiwillig beteiligen würde.
Wenn man sich sehr gut versteht, kann man da vielleicht was aushandeln, schließlich sinken die gesamten Heizkosten dank deiner Investitionen ja tatsächlich. Um das aber auch ordentlich abrechnen zu können, müsstest du entweder deine Heizung komplett stilllegen (wenigstens in den holzgeheizten Zimmern) und entsprechend verplomben lassen, oder ihr müsst Zähler nachrüsten.
Der Kamin in deiner Wohnung ist sicher eine individuelle Zusatzheizung nur für deine Wohnung. Für den Mieter ist das völlig irrelevant. Du kannst ihn nicht für deine Luxusheizung zur Kasse bitten. Wenn du nicht ausschließlich deine Wohnung mit dem Kamin beheizt. musst du auch deinen Anteil für die Gesamtheizkosten der Standardheizung für das Haus mit tragen.
Da eine Holzheizung nie nur einen einzelnen Raum beheizt und indirekt das ganze Haus mitbeheizt, werden die Heizkosten für die anderen Mieter, selbst bei Abrechnung über Zähler, vermutlich sinken.
das bezweifele ich ...
Nein, sollte also neben dem Kaminofen die Heizung in Eurer Wohnung noch betriebsbereit sein, so wäre die bei der Heizkostenabrechnung ebenfalls zu berücksichtigen. Euer Heizverhalten ist ja nicht überprüfbar für den den einzelnen Mieter.
Würde ich so als Argument nicht gelten lassen, das Heizverhalten meines Mieters ist für mich als Vermieter schließlich auch nicht überprüfbar.
Nach § 12 Heizkostenverordnung. darf der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil für den Energieverbrauch in der Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen. Das Kürzungsrecht soll einen mittelbaren Druck auf den Vermieter ausüben, damit dieser die Vorschriften der Heizkostenverordnung beachtet, Heizkostenverteiler installiert und verbrauchsabhängig abrechnet.
In dem Haus sind nur 2 Wohnungen und das Heizsystem ist ein älteres Ein-Kreis-System was die Zählernachrüstung erschwert.
Tatsächlich läuft die Abwärme des Heizkamins durch die DG-Wohnung, aber ich dachte mir schon, dass das nicht funktioniert. Vielen Dank!