Darf Mieter die Zufahrt zum Haus und den Zuweg zur Tür versperren?
Guten Tag Community,
Ich wohne in einem 3 Familien Wohnhaus. Der Mieter aus der Parterrewohnung hat zudem eine Garage angemietet. Da dieser Mieter zudem noch ein riesen Ars...ch ist, parkt er gerne sein Fahrzeug nicht in seiner Garage, sondern auf dessen Zufahrt. Ist das Fahrzeug abgestellt, ist es uns und den anderen Mietern kaum möglich vernünftig die Eingangstür mit Einkauf, Fahrrädern, Mülltonnen etc. p.p. zu betreten oder zu verlassen! Ein weiterer kritischer Punkt ist der Flucht und Rettungsweg. Es ist kaum oder gar nicht möglich, dass bei einer Verunfallung oder Brand usw. die Rettungskräfte vernünftig arbeiten können. Der von mir gemessene Abstand von der Türschwelle bis zum Fahrzeug beträgt ca 70 -80 cm. So das gerade Personen, die sich dünn machen müssen, durchkommen. Was passiert unter anderem, wenn ich mit einen sperrigen Gegenstand an sein Fahrzeug komme. Bin ich dann schuld? Ich hätte gerne eine ehrliche Antwort. Ist dieses laut "Gesetz", wenn es überhaupt dafür eine Rechtssprechung gibt zulässig? Und ich meine nicht, die Erlaubnis der Vermieterin, mit der dieser Mieter sowieso unter eine Decke steckt (best Friends)!
Danke
Der Lord
10 Antworten
Der Mieter hat lediglich die Garage gemietet und nicht den Plattz davor.
Wenn auch noch der Fluchtweg behindert wird ist das ein Grund um sich an den Vermieter zu wenden , wenn ein direktes Gespräch nicht möglich ist.
Den Vermieter per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzungauffordern, dass der dem andern Mieter untersagt vor der Treppe/ dem Fluchtweg zu parken.
Weise ihn darauf hin dass ein Gespräch erfolglos blieb.
MfG
Johnny
Grundsätzlich darf er sich die Zufahrt zu seiner eigenen Garage zuparken. Andere behindern darf er allerdings nicht. Wenn Du nicht sicher bist, ruf mal bei der Polizei oder dem Ordnungsamt an, wenn er da wieder steht.
Aber ich sehe gerade: So nicht!!! Ich dachte, er steht auf der Straße vor der Einfahrt. Hier hat der die GARAGE gemietet und nicht das Stück Grundstück davor!!!
Der steht jeden Tag da. Obwohl er eine Garage hat. Obwohl er vor der Türe parken könnte. Da sind genug kostenlose Stellplätze frei. Das mach er aus reiner Willkür!!
Ihr müsst Beweise sichern und den VERMIETER auffordern, ihn zu veranlassen die Störung zu unterlassen. Wenn er sich nicht daran hält, hätte der Vermieter einen Kündigungsgrund gegen diesen Nachbarn.
Wenn die Vermieterin sich weigert tätig zu werden, können die beiden andereb Mieter ja ihre Miete um einen %-Satz X kürzen. Dann wird sie schon irgendwie tätig werden müssen.
Wie hoch eine solche Kürzung ausfällt, müsst der Mieterbund oder ein Anwalt abklären.
Offtopic:
Der Mieter, von dem ich schreibe, ist sogar so dreißt, dass er meine Waschmaschine oder Trockner vor 22:00 Uhr abstellt, weil er sonst nicht schon um 20 Uhr schlafen kann!. Laut Gesetzt darf er das auch nicht!
Stimmt
Wer ein schönes Auto hat der muß es auch mal zeigen.
Hoffentlich kommt nicht mal so Aus Versehen ein Kratzer dran....
Das Bild würde ich dem Vermieter, also dem besten Freund zuschicken mit der Bitte/Forderung nach Abänderung.
Ich könnte mir schon einen Krankenwagen oder einen Feuerwehreinsatz vorstellen der dem Vermieter bei nicht befolgen Deiner Bitte ev auch etwas teuer kommt.
Der Name Maximilian112 beruht auf deine evtl. Tätigkeit bei der FW?
Nein :-)
ich kann zu genaueren Bestimmungen durch die FW auch nix sagen. Darauf zielt ja Deine Frage!?
Aber ein Gespräch mit dem Ordnungsamt oder eben auch der Feuerwehr würde Dich vielleicht erhellen. Muß ja nicht gleich eine Anzeige sein.
cu
Was passiert unter anderem, wenn ich mit einen sperrigen Gegenstand an sein Fahrzeug komme. Bin ich dann schuld?
Ja, und zu Schadenersatz verpflichtet. Nur weil er da ungünstig steht, darf man ihn eben nicht beschädigen :-O
Ist dieses laut "Gesetz", wenn es überhaupt dafür eine Rechtssprechung gibt zulässig?
Welches Gestz? Da gäbe es nur das Eigentumsrecht des Vermieters bzw. Grundstückeigentümers und wenn der hier keinen Handlungsbedarf sähe, hast du keinen Anspruch auf eine breitere Zuwegung zum Haus als die gewährten 70 - 80 cm :-O
Rettungswege gelten nur für Flure und Treppen innerhalb des Wohnauses nach DIN 18065.
Keine Sorge, die Feuerwehr hat lange Schläuche und pakt eher nicht hinter dem Stellplatz ein und Rettungskräfte fahren nicht unverrichteter Dinge ab, weil doert ein Wagen parkt, die bewältigen ganz andere Unfallorte als diese :-O
G imager761
Das Problem, was ich beschrieb ist, dass dieser Mieter der Lieblingsmieter der Vermieterin ist. Ich werde kaum dieses Problem mit der Vermieterin besprechen können. Die wird mich direkt abweisen!!!