Pferd von käufer zurückholen?

7 Antworten

Und wie willst du jetzt beweisen, dass das Gegenstand des Kaufvertrages war?

Jeder behauptet das glatte Gegenteil. Wem soll ein Richter nun glauben?

du kannst die käuferin fragen, ob sie es macht.

falls nicht, hast du pech gehabt. und selbst, wenn du die klausel in einen schriftlichen kaufvertrag aufgenommen hättest, wäre sie ungültig gewesen.

verkauft ist verkauft. die neue eigentümerin kann mit dem pferd tun und lassen, was sie will.

DummheitsFeind  06.08.2017, 14:05

Das ist so pauschal nicht richtig.

Bitterkraut  06.08.2017, 14:21
@DummheitsFeind

sondern? auf welcher Basis wäre denn so eine Nutzungseinschränkung rechtlich durchsetzbar?

DummheitsFeind  06.08.2017, 14:48
@Bitterkraut

Auf Basis einer auflösenden Bedingung gem. § 158 II BGB. Diese ist ohne weiters im Wege der Privatautonomie möglich, wenn beide Vetragsparteien damit einverstanden sind.

Urlewas  06.08.2017, 15:42
@DummheitsFeind

Das Problem hat man immer auch bei schriftlichen Schutzverträgen, dem Anspruch, dass das Pferd in einem bestimmten Stall  verbleiben muss und so weiter. 

So was ist in der Praxis kaum durchführbar.

Rechtlich ist ein Pferd ein Gegenstand. Man stelle sich mal vor, es verkauft dir jemand ein Auto mit der Klausel, dass nur Du ans Steuer darfst. Da würde jeder Richter drüber lachen, wenn der Verkäufer bei Zuwiderhandlung sein Auto zurück möchte...

pony  06.08.2017, 17:32
@Urlewas

in diesem fall gibt es sogar nur einen mündlichen vertrag. 

ich stell mir gerade vor, jemand verkauft ein schwein - mit der bedingung, dass kein hackfleisch draus gemacht werden darf...

Bitterkraut  08.08.2017, 10:32
@DummheitsFeind

Ich glaub nicht, dass das beim Verkauf von Sachgegenständen greift. 

Mal zu allererst: Wenn du etwas verkaufst, hast du immer (!) einen Kaufvertrag geschlossen. Verträge müssen - entgegen des Volksglauben - nicht immer schriftlich sein.

Grundsätzlich würde es bei der Bedinung um eine sog. auflösende Bedingung gem. § 158 II BGB handeln. Allerdings ist das kaum beweisbar und hat somit keine Aussicht auf Erfolg.

Sprich mit dem Käufer.

Wenn dieser zustimmt und dir das Pferd verkauft, dann kannst du es logischerweise zurückholen. Andererweise hast du eben Pech gehabt.

Aber fürs nächste Mal besser einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Ist man immer auf der sicheren Seite.

Die Frage ist, ob die Verinbarung, selbst wenn sie bewiesen werden könnte, übehaupt rechtskräftig wäre. Die Klausel würde den neuen Besitzer einseitg benachteiligen/einschränken. Gab es denn einen entrechenden Preisnachlass? 

Wenn du ein Auto kaufst und der Verkäufer sagt dir, dass du es nur auf Landstraßen nutzen darfst, was würdest du denken?