Kaufvertrag - Pferd - rechtskräftig?

8 Antworten

Der Kaufvertrag setzt das Einverständnis der Eltern voraus, die Schenkung ist nichtig.

Der alte Eigentümer ist der neue Eigentümer.

Sowohl der KAufvertrag als auch die Annahme der Schenkung sind "schwebend unwirksam", solange bis die Eltern des 17-järigen zustimmen.

Der 17jährige ist nicht voll geschäftsfähig und kann keinen Kaufvertrag über ein Pferd abschließen. 



Ein Geschenk dürfte er nur annehmen, wenn er dadurch ausschließlich Vorteile erlangt. Das ist bei einem Lebewesen nicht gegeben, da grad ein Pferd mit hohen Kosten verbunden ist.

Von diesen beiden Seiten her würde ich mal behaupten, dass das Geschäft nichtig ist. 

Schenkung geht auch nicht glaub ich weil bei Tieren ja weitere kosten anfallen in der Unterhaltung da müssten die Eltern einverstanden sein 

Und Kaufvertrag wär ohnehin nichtig 


provinzkind 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 18:22

und wenn dienEltern damit einverstanden sind?

Dominic080195  11.01.2017, 18:25
@provinzkind

Dann geht das weil mit 17 bist du beschränkt geschäftsfähig bedeutet mit Einwilligung der Eltern kann man solche geschäfte dann abschließen

Ein 17-Jähriger darf keinen Kaufvertrag für ein Pferd abschließen.

Ein Geschenk darf er annehmen.

Besitzer ist immer der, der das Pferd "hat".

Eigentümer ist immer der, dem das Pferd "gehört".

LyciaKarma  11.01.2017, 20:55

Ein Geschenk darf er nur annehmen, wenn er dadurch ausschließlich Vorteile erlangt. Das ist bei einem Lebewesen nicht gegeben, da grad ein Pferd mit hohen Kosten verbunden ist.