Kaufvertrag - Pferd - rechtskräftig?
Hallo,
Ich hab ein kleines Problem bzw Frage. Wenn 2 Menschen einen Kaufvertrag unterschreiben ( einer 19, einer 17 Jahre ) Nun ist streit zwischen den beiden. Es wurde zwischendurch ein Kaufvertrag unterschrieben, dass der 19 Jährige dem 17 jährigem das Pferd verkauft. (Der Vertrag ist aber nicht mehr Vorhanden) dann wurde über Whatsapp gesagt, dass der 19 jährige dem 17 Jährigen schenkt. Wer ist jetzt der Besitzer?
8 Antworten
Der Kaufvertrag setzt das Einverständnis der Eltern voraus, die Schenkung ist nichtig.
Der alte Eigentümer ist der neue Eigentümer.
Sowohl der KAufvertrag als auch die Annahme der Schenkung sind "schwebend unwirksam", solange bis die Eltern des 17-järigen zustimmen.
Der 17jährige ist nicht voll geschäftsfähig und kann keinen Kaufvertrag über ein Pferd abschließen.
Ein Geschenk dürfte er nur annehmen, wenn er dadurch ausschließlich Vorteile erlangt. Das ist bei einem Lebewesen nicht gegeben, da grad ein Pferd mit hohen Kosten verbunden ist.
Von diesen beiden Seiten her würde ich mal behaupten, dass das Geschäft nichtig ist.
Schenkung geht auch nicht glaub ich weil bei Tieren ja weitere kosten anfallen in der Unterhaltung da müssten die Eltern einverstanden sein
Und Kaufvertrag wär ohnehin nichtig
Dann geht das weil mit 17 bist du beschränkt geschäftsfähig bedeutet mit Einwilligung der Eltern kann man solche geschäfte dann abschließen
Ein 17-Jähriger darf keinen Kaufvertrag für ein Pferd abschließen.
Ein Geschenk darf er annehmen.
Besitzer ist immer der, der das Pferd "hat".
Eigentümer ist immer der, dem das Pferd "gehört".
Ein Geschenk darf er nur annehmen, wenn er dadurch ausschließlich Vorteile erlangt. Das ist bei einem Lebewesen nicht gegeben, da grad ein Pferd mit hohen Kosten verbunden ist.
und wenn dienEltern damit einverstanden sind?