Kaufvertrag ohne MwSt. Pkw?

5 Antworten

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An einen Privatmann darf er nicht mit dem Nettopreis agieren. Und: Im Kaufvertrag muss immer die Summe stehen, die auch bezahlt werden muss.

Ich vermute, dass in Deinem Fall die Mehrschweinsteuer einfach nur nicht ausweisbar ist.

Du zahlst nur das, was im Vertrag steht. Ein Zusatz: zzgl. MwSt ist hier nicht zulässig.

Nein, natürlich nicht.

Handel mit gebrauchten Kfz stellt sich steuerlich etwas anders dar als die meisten Geschäfte.

Beim Kfz ist entscheidend wie der Händler das Kfz angekauft hat.

Kauft der Händler ein Kfz aus Privatvermögen an, dann zahlt er keine MwSt an den Vorbesitzer und muss selbst auch nur seine Erträge versteuern. Kauft man einen Leasingrückläufer oder ein Kfz aus Geschaftsvermögen an, zahlt der Händler auch den verbleibenden Anteil MwSt an den früheren Eigentümer und muß diese aus dem Verkaufserlös auch wiederum abführen. Bei solchen Fahrzeugen steht dann "Mehrwertsteuer ausweisbar" im Angebot. Für alle anderen gilt, das der Erstbesitzer Die MwSt bezahlt hat und diese beim Verkauf auch nicht teilweise zurück erhalten hat. Sog. Privat zu Privat Regelung.

Erst wenn ein Käufer wieder verlangt, für ein Gebrauchtwagen ohne ausweisbare MwSt eine erneute Rechnung incl MwSt zu erhalten, wird die MwSt erneut veranlagt. Sowas ist zb. häufig im Gebrauchtwagenleasing der Fall. Da fließt das Kfz ja auch wieder ins Geschaftsvermögen des neuen Leasinggebers. Bei Barzahlungs- oder Finanzierungsgeschäften spielt die MwSt dagegen keine Rolle mehr.

Natürlich kommen die noch drauf

verreisterNutzer  07.12.2018, 06:13

Natürlich nicht

Ja so ist es

verreisterNutzer  07.12.2018, 06:12

Unsinn....

Darf er nicht

bei Verkäufen an nicht-gewerbliche Käufer muss die MwSt ausgewiesen werden und der Brutto Betrag gezahlt werden

verreisterNutzer  07.12.2018, 06:12

Quatsch

Wenn MwSt anfällt muss sie auch ausgewiesen werden.... Auch gegenüber Privatkunden.