Kaufvertrag Quad / Arglistige Täuschung - Rückgabe?
Hallo zusammen,
habe gestern mein altes Quad verkauft was seit Oktober letzten Jahres im Schuppen stand.
Ich habe den Käufern ausdrücklich gesagt dass sie alles kontrollieren und checken sollen da ich selber nicht viel technisches Verständnis habe.
Die Käufer beanspruchten nichts und kauften dass Quad.
Im Kaufvertrag nahmen wir folgende Vereinbarungen auf.
1.Gekauft wie gesehen
2.Keine Sachmangelhaftung
3.Keine Garantie
Auf starken Druck des Käufers kam noch zusätzlich die Vereinbarung:
14.tägiges Gesetzliches Widerrufsrecht in den Vertrag.
Heute Vormittag schrieb mir der Käufer eine Nachricht dass es ein Schaden am Quad im Motorbereich gibt - der mir nicht bekannt ist.
Da seine Werkstatt meint dass dieser Schafen eine arglistige Täuschung ist will er das Quad zurückgeben oder will dass ich die Reperaturkosten bezahle.
Nun wäre meine Frage - was die Gesetzleslage dazu sagt - hatt der Käufer tatsächlich ein Rückgaberecht bei Fehlern die mir nicht bekannt sind? - Bzw würden mich die Vereinbarungen die ich in den Vertrag reingeschrieben habe - in diesem Fall beschützen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
5 Antworten
Nimmste zurück wenn der Schaden behoben wurde.
Bei Abholung ist der Wagen ohne das Schaden gesichtet wurde, wie im Vertrag steht "wie gesehen" gekauft worden.
Ob der Schaden dann danach entstanden ist wegen unsachgemässem Starten mit zu wenig Öl oder wie auch immer muss er beweisen.
Eine Werkstatt reicht da nicht.
Also
Rücknahme wenn die Reparatur erfolgt ist.
Du bist nicht für die Reparatur verantwortlich.
Widerruf ist die Möglichkeit die Ware zurück zu geben ohne Angabe von Gründen. Also wenn er innerhalb der Frist ist und es nicht mehr will, kann er es zurück geben.
Wenn du nicht mal vorher wusstest was für ein Zustand deine Ware hatte, kannst nicht mal was abziehen vom Geld. Falls der Käufer was beschädigt hat, alter Schaden den er nur entdeckt hat, ist nicht von ihm verursacht.
Wenn das bis vors Gericht geht, muss der Richter entscheiden ob diese Formulierung noch gilt für ein freiwillig gewährten Widerruf oder nicht. Wenn nicht, dann hast du die besten Karten in der Hand wegen dem Sachmangelausschluss. Wenn ja, dann verlierst du.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei Privatverkäufen nicht. Jedoch würde ich eine Tafel Patrik Roger wetten, dass im Fall eines Falles ein Richter entscheiden wird, dass der Käufer damit einfach ein 14-tägiges Rücknahmerecht meint.
Wäre noch zu klären, ob der Schaden durch den Käufer entstanden ist oder schon da war.
Alles in allem eine Zwickmühle, bei der nur eines sicher ist: Du ärgerst Dich. Ob jetzt noch Gutachter und Anwälte was verdienen, ist offen.
also ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es nicht, schlimmer wäre es wenn da einfach nur Rückgaberecht stehen würde. Dennoch ist die Frage wie der Richter es im zweifel interpretiert.
Alles sehr schwammig. Wann gilt das Rückgaberecht? Was sind die folgen einer Rückgabe (z.B. kosten für die Zeit). Ich würd es drauf anlegen.
Meiner Meinung ist das Widerrufsrecht in dem Fall nicht gültig.
Eine arglistige Täuschung steht nicht im Raum, da du dich mit den drei Punkten der Verkauf unter Vorbehalt steht. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund das Quad zurückzunehmen.
Ansonsten lass dich durch deine Rechtsschutz beraten.
Meiner Meinung ist das Widerrufsrecht in dem Fall nicht gültig.
Warum nicht?