Rechtsfrage Pferd, Kaufvertrag, Schutzvertrag
Eine Freundin hat ein Pferd mit Schutzvertrag/Kaufvertrag ?! Gekauft. Für 500€.
Im Vertrag stand ein Vorkaufsrecht für die Vorbesitzer. Aus persönlichen Gründen konnte sie das Pferd dann nicht mehr behalten. Sie hat bei den Vorbesitzern nachgefragt ob sie das Pferd zurück nehmen möchten. Das haben diese verneint.
Es ist dann noch einige Zeit vergangen bis sie geeignete Käufer gefunden hat. Nach AKU etc. Hat sie dann auch deutlich mehr für das Pferd bekommen als sie bezahlt hat.
Jetzt zu meiner Frage, die Vorbesitzer wollen von meiner Freundin die Adresse der jetzigen Besitzer haben. Muss meine Freundin diese rausgeben ? Und wenn ja, was könnte es für rechtliche Konsequenzen haben wenn die rausbekommen das das Pferd viel teurer verkauft wurde ?
LG.
7 Antworten
Das ist wieder irgend so ein "Möchte-gerne-Vertrags-quatsch". Deine Freundin hat das Pferd gekauft, damit ist es ihr Pferd. Nun hat sich offenbar der Vorbesitzer ein Vorkaufsrecht gesichert (nehmen wir das mal so hin ...) und dann darauf verzichtet.
Deine Freundin hat also ihr Pferd verkauft, an wen und für welchen Preis geht niemanden (außer evtl. dem Finanzamt) etwas an. Sie muß also niemanden darüber Auskunft erteilen, noch entstehen ihr aus dem Verkauf irgendwelche Konsequenzen.
Beim Privatverkauf will noch nicht mal das Finanzamt was davon wissen.
Wenn du das Pferd gekauft hast (also ein Eigentumsübertrag stattgefunden hat), kannst du mit ihm machen was du willst. Die meisten Schutzverträge haben in der Form wie sie formuliert sind keinen Bestand. Es gibt hier sicher Ausnahmen, in einem solchen Fall hast du das Pferd jedoch nicht gekauft und es ist auch nicht dein Eigentum.
Ein schutzvertrag dient im Grunde dazu, dass der neue Besitzer das Tier eben nicht nach eigenem ermessen weiter verkaufen kann. Allerdings kommt es wirklich auf den genauen Wortlaut im Vertrag an.
tryanswer hat recht, wenn die Vorkaufsvereinbarung abgelehnt wurde, dann kannst du das Pferd verkaufen an wenn auch immer du willst, und auch für wieviel du willst. Es geht den alten Besitzer absolut nichts mehr an, auch die neue Adresse mußt du nicht rausgeben.
Um die neue Adresse weiterzugeben müsstes du eh den neuen Besitzer erst mal fragen ob du das darfst. Vielleicht will er nichts mit Vorbesitzern zu tun haben und würde sich ärgern, wenn da plötzlich Leute auftauchen würden um "ihr früheres Tier" zu besuchen.
Da müsste man den Vertrag mal zu durchlesen. Der Vorbesitzer hat sein Vorkaufsrecht verwirkt und hat daher jetzt kein Anrecht mehr. Der dritte Besitzer geht ihn einen sch***dreck an.
Auch der Kaufpreis spielt keine Rolle. Auch wenn es natürlich dem Vorbesitzer gegenüber etwas unfair ist, sehe ich da keine grundsätzlichen Probleme.
All meine vorherigen Aussagen kann ich aber nicht gesichert abgeben, weil ich den Vertrag nicht kenne, dort kann etwas anderes geregelt sein.
Oh mann, wenn eine solche Frage hier zu lesen ist, dann sind sämtliche Wünsche für seinem Liebsten ein schönes Leben zu finden voll in die Hose gegangen.
Jemand hat Dir vertraut und Dir sein Pferdi für einen Obulus überlassen, da er dachte Du würdest Dich darin verlieben und ihm eine gute Zukunft geben. Ich kann mir nur vorstellen, dass eben diese Worte auch bei Übergabe des Pferdes gesprochen wurden.
Rechtlich gesehen bist Du nach dem Angebot der Rückkaufes uneingeschränkt Eigentümer/in wenn sonst keine vertraglichen Verpflichtungen dem entgegensprechen. Du kannst das Pferd in Deinem Ermessen verkaufen, es aber auch schlachten lassen etc etc.
Wenn der ehemalige Eigentümer Dich bittet Adresse und Namen des neuen Besitzers bekannt zu geben, dann doch deshalb weil ein Rückkauf aus finanziellen Gründen nicht möglich ist ... Job verloren? Hartz 4 ? Aber tiefe Sorge um das Wohlergehen "seines" Spatzies besteht...
Du brauchst die Daten des neuen Besitzers nicht herauszugeben, wenn es nicht im Vertrag o.ä. beschlossen ist. Datenschutz, kein Problem. Auch ist der Zugewinn Dein "Verdienst". Das Pferd ist nur eine Sache und Sorgen ein Gefühl, das alles sollte Dich nicht interessieren!
Keine Angst also, Du bist wohl im Recht. Tränen und Gefühle, Sorgen um sein Spatzi - das wird (leider) in keinem Gesetz geregelt. Du brauchst Die Daten nicht nennen, der Gewinn ist Dein. Die Leute sind ja sooo dumm, verkaufen Dir ein Pferd weiiit unter Wert aus einer Notlage heraus, vergessen so einiges in einem Schutzvertrag, und Du hast Angst um Deinen Gewinn.
Ich hoffe mir bleibt es erspart Bekanntschaft mir derartigem zu machen, ich könnte heulen und mich übergeben ...
ist nicht generell so. je nach Inhalt des Schutzvertrags. ich hab auch so ein Pferd gekaut und ich darf es nicht ohne Rücksprache weiter verkaufen!