Pfändung bei Ehepartner durch Finanzamt?
Hallo, also etwas kompliziert.
Mann hat hohe Schulden beim Finanzamt. 4 Jahre wurde eine gemeinsame EK abgegeben. (2007 -2010)
Die wurden dann im Nachhinein wieder gesplittet, es kamen relativ hohe Zahlungen für die Ehefrau heraus, die allesamt bezahlt wurden.
Nun trudelt für das erste dieser Jahre eine Kontopfändung ein für den Zeitraum (2007)
obwohl das Konto allein der Ehefrau gehört ( kein gemeinsames KOnto)
Ist das rechtens?
Danke Joachim
2 Antworten
Bisher sind es nur relativ pauschale Angaben.
Es wurde für vier Jahre Zusammenveranlagung beantragt; soweit okay.
Dann wurde was gemacht? Wurde ein Aufteilungsbescheid beantragt und die Ehefrau hat ihren Teil bezahlt?
Wenn das mit dem Aufteilungsbescheid so gewesen ist, dann darf gegen die Ehefrau nicht mehr vollstreckt werden.
Wenn da irgendwas anderes gemacht wurde, dann ist alles richtig.
Das Problem ist eben, dass wir nicht wissen was konkrekt passiert ist.
Wurden die Zahlungen auch konkret der Ehefrau zugeordnet? War ersichtlich, dass die Zahlung auf die Schuld des Ehefrau erfolgen soll?
Das ist völlig richtig - deshalb habe ich vorsichtshalber "nach den Angaben des Fragestellers" eingefügt - aber Dein DEUTLICHERER Hinweis ist durchaus notwendig, damit dem Fragesteller klar wird, daß er den Fall, im Hinblick auf die Vorausetzungen der Vollstreckungsbeschränkung, genau prüfen muß...
Ja wir haben 4 Aufteilungsbeschiede für 2007 bis 2010 und meine Frau hat mehrer Tausend Eur für die Jahre bezahlt. 2000, dann 80 EUr erstattet, dann1 400 Eur und noch mal 800 , so in dem Dreh.
Also nach meinem Verständnis darf das nicht sein, oder?
Wenn Sie die Rückstände laut Ihren Aufteilungsbescheiden bezahlt hat, dann darf gegen Deine Frau auch nicht mehr vollstreckt werden.
Das Finanzamt mal freundlich auf die Aufteilungsbescheide hinweisen.
Wenn die Forderung des Finanzamts begründet ist, dann wird das vermutlich "rechtens" sein.
es kamen relativ hohe Zahlungen für die Ehefrau heraus, die allesamt bezahlt wurden.
Dann dürfte das Konto m.E.n. nicht gepfändet werden.
Ist das rechtens?
Frag' einen Anwalt.
Das sehe ich, nach der Angaben des Fragestellers, auch so:
BFH VII R 17/17 vom 02.10.2018
Der BFH stellte klar:
"Die Aufteilung der Gesamtschuld führt zu einer Vollstreckungsbeschränkung.....Die Aufteilung führt nicht nur zu einer Vollstreckungsbeschränkung, sondern schließt jegliche Verwirklichung der Gesamtschuld über den Aufteilungsbetrag, der auf den jeweiligen Ehegatten entfällt, hinaus aus."