Soll 3000 € für 2012 Gewerbesteuer zahlen, ohne Einnahmen und hatte deshalb eine Arbeit angenommen.
2012 hatte ich ein Gewerbe für Allround angemeldet, hatte aber nach zwei Monaten gemerkt, dass dieses Geschäft keine Einnahmen bringt, habe dann in einer Firma zu Arbeiten angefangen und das Gewerbe nicht abgemeldet.
Mein Steuerberater hatte dann meine Steuer für 2012 gemacht, nun soll ich 3000 € an das Finanzamt zahlen.
Meine Frage: muss ich die Steuer zahlen und kann ich nachträglich Widerspruch einlegen, denn das kann doch nicht sein. Währe nett wenn ich eine Antwort bekomme.
Gruß Corri
6 Antworten
Wenn du nur 2 Monate tätig warst und nur geringe bzw. gar keine Einnahmen hattest, dann ist es für mich unerklärlich, wieso es zu einer Steuernachzahlung in dieser Höhe gekommen ist. Bist du dir sicher, dass dein Steuerberater eine Steuererklrung abgegeben hat, oder wurden die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt geschätzt, weil keine Erklärung abgegeben wurde?
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid muss man übrigens innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Da der Bescheid deinen Angaben zufolge bereits im Jahr 2013 ergangen ist, ist er bestandskräftig.
wieso nachträglich, du hast den bescheid doch erst jetzt, das ist nicht nachträglich, vorher wusstest du doch nicht, wogegen du widersprechen solltest
ja, aber da sind auch fristen zu wahren, 1 monat, glaube ich
ob du sie zahlen musst, weiß ich nicht
die beim finanzamt sind relativ nett eigentlich, soll man gar nicht denken
ruf an, verlange deinen sachbearbeiter, erkläre es ihm
entweder sagt er dir dann, du musst trotzdem zahlen, wegen abcd
oder du bekommst einen termin oder du musst irgendetwas noch hinschicken und dann nicht zahlen
Ich habe denn Bescheid schon 2013 bekommen, hatte aber nicht den Mut meinem Steuerberater zu Fragen
Das kann ja wohl nicht dein Ernst sein, oder? Frag ihn wenigstens jetzt, vielleicht findet er noch eine Möglichkeit (was ich aber ehrlich gesagt bezweifele).
Hättest besser erstmal ein Kleingewerbeangemeldet ohne Umstatzsteuervoranmeldung. dann hättest du eben kein Gewinn / Umsatz gehabt und keine Steuer bezahlt.
Jetzt ist es leider zu spät , was für Steuer sollst du überhaupt zahlen mit 3000 Euro ? Wie setzt sich das zusammen.Das muss dir dein Steuerberater aber erklären können. Nur von 2 Monaten soviel Steuer , kommisch.
Meine Freundin ist selbständige Putzfrau und wir haben das gewerbe so als Kleingewerbe angemeldet und zahlen keine Steuer da geringer umsatz
Ansonsten wurdet ihr falsch beraten vom Steuerberater, wir haben uns vorher beraten lassen.
Hättest besser erstmal ein Kleingewerbeangemeldet ohne Umstatzsteuervoranmeldung.
'Kleingewerbe' gibt es nicht. Du meinst die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz.
dann hättest du eben kein Gewinn / Umsatz gehabt und keine Steuer bezahlt.
Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer abführen, das heißt aber noch lange nicht, dass er einen etwaigen Gewinn nicht versteuern muss. Bei der Einkommensteuer gibt es nämlich keine derartige Regelung.
was für Steuer sollst du überhaupt zahlen mit 3000 Euro ?
Laut dem Fragesteller Gewerbesteuer, nur kann das eigentlich nicht sein.
Das Problem dürfte sein, dass auch ein fehlerhafter Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig ist. Eine nachträgliche Änderung ist dann nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. §§ 129, 173 (1), 175 (1) AO.
Hast du denn eine Steuererklärung abgegeben ? Wenn nein.. dann wirst du geschätzt... wenn du gegen die Schätzung keinen Widerspruch eingelegt hast ist der Bescheid rechtkräftig.
Hast du denn eine Steuererklärung abgegeben ?
Anscheinend ja, denn in der Frage steht:
Mein Steuerberater hatte dann meine Steuer für 2012 gemacht,
Ich habe denn Bescheid schon 2013 bekommen, hatte aber nicht den Mut meinem Steuerberater zu Fragen, nun habe ich von einem Bekannten gehört das dieses nicht in Ordnung währe. habe versucht beim Finanzamt nachzufragen und die sagen ich muss zahlen