Einkommenssteuerschulden?
Ich bin als Werkstudent angemeldet und eine Pfändung wurde an meinem Arbeitgeber gesendet. Ich habe Einkommenssteuerrückstände insgesamt 600Euro. Diese Einkommenssteuerrückstände diese kommen aus meinem jetzigen Arbeitsverhältnis.
Ich bin anscheinend verpflichtet Einkommenssteuererklärungen jährlich abzugeben laut einer Finanzamt Mitarbeiterin. Seit wann muss ich als Werkstudent Steuererklärungen abgeben ? Was würdet Ihr mir raten zu machen?
2 Antworten
Klingt für mich ziemlich komisch.
Selbst wenn du entsprechend verdienst und ggf. nochwas nebenbei machst, was nicht von der Lohnsteuer abgedeckt wird und du dementsprechend diese Einkünfte erklären musst und damit in Verzug geraten bist, kann man dir nicht einfach ohne dein Wissen 600 € Steuer festsetzen.
Da muss, wenn dann ein Schätzungsbescheid ergehen und gegen DEN hättest du dich wiederum zur Wehr setzen können indem du die entsprechende Erklärung abgibst. Schätzungsbescheide stehen allerdings in der Regel unter V.d.N. Ergo: Gib eine Erklärung für das entsprechende Jahr ab und lass die Steuer mit deinen Angaben neu berechnen. Dann wirst du auch die Vollstreckungssache wieder los.
Die Blamage, dass eine Lohnpfändung an deinen Arbeitgeber gesendet wurde, bleibt aber natürlich bestehen.
Ich war mal selbständig und habe ein Vorauszahlungsbescheid bekommen. Diesen habe ich ignoriert.
Und genau das ist jetzt dein Problem.
Ich lese, Zitat:
Vor allem wenn keine Steuern abgeführt wurden und du unter der Steuerfreibetragsgrenze geblieben bist, hängt Sinn oder Unsinn deiner Steuererklärung von dieser Unterscheidung ab.
Zwar kannst du für betreffende Jahre keine Rückerstattung erwarten, denn du hast ja nichts eingezahlt – bei der Anerkennung als Werbungskosten könntest du jedoch einen Verlustvortrag geltend machen, also deine Kosten mit ins nächste Steuerjahr nehmen.
Wenn da also eine Pfändung läuft, gibt es bestimmt zuvor Schriftwechsel, weil eben zu viel verdient wurde.
Ich war mal selbständig und habe ein Vorauszahlungsbescheid bekommen. Diesen habe ich ignoriert. Paar Monate später habe ich mein Gewerbe abgemeldet.
Im Brief steht ich zitiere: Sie sind verpflichtet Einkommensteuererklärungen jährlich abzugeben, wie auch jeder andere Arbeitnehmer. Desweitern steht das ich die festgesetzten Vorauszahlungen nicht geleistet habe. Und auch keine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 eingegangen ist.
Soll ich die Einkommensteuererklärung abgeben und würdest du das Geld zahlen ?