Pfändung durch Finanzamt - Selbständig - Existenzminimum von 1028 Euro sicher?!?
Hallo, ich bin selbständig - und habe einen großen Auftraggeber - und einige kleine private Kunden.
In geraumer Zeit steht eine Pfändung durchs Finanzamt wg . (Einkommenssteuer) ins Haus - und das Finanzamt wird sicher auf meinen Auftraggeber zugehen. (der auch schon Bescheid weiß, dass da was kommen wird)
Ist mir dann als Selbständige trotzdem das Existenzminimum von 1028,- Euro sicher?
Also muss der Auftraggeber soweit meine Rechnungen bezahlen bis zu dieser Grenze? Ich verdiene selbst nur knapp über 1000 Euro im Monat, weil ich nicht mehr brauche. Habe heute aktuell ein Pfändungschutzkonto eingerichtet - dass dieses Existenzminimum auf einen Konto gesichert werden kann?
Die Frage, die sich mir stellt ist - bin ich als Selbständige in dieser ExistenzminimumGrenze auch berücksichtigt? Denn in allen Foren wird immer nur vom AngstelltenVerhältnis gesprochen - nicht so von der Selbständigkeit. Ich habe sogar gelesen, dass das Finanzamt bei Selbständigen ab dem ersten Cent pfänden kann?!?!?!
Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das Finanzamt ALLES holt, ab dem ersten Cent, den ich bei dem Auftraggeber jetzt in Rechnung stelle - und das solange macht, bis die Steuerschulden abgeglichen sind? Dann bleibt mir ja dann gar nix mehr zu "Über"leben - für Miete, Essen, KV etc.??
Danke für Antworten. :-))) freufreu - dringend
3 Antworten
Danke für die Antworten. Es macht mich wütend. Ich zahle aus Gewissensgründen diese Steuern nicht, da ich keine Kriege, Bankenrettungen, Atomlobby etc. mehr mitfinanziere. hier der Schriftwechsel zu lesen: http://www.terrania.org/id/1ca1979rs/steuern/
Ich kann es nicht glauben!!!!!!!!!!!!!!!! DIE können ab dem ersten Cent pfänden. Meine Existenz wird völlig ruiniert. DIESER STAAT ist sowas von lächerlich, korrupt, mafiös und eine Schande....!!!!!!!!!!!
Und selbst wenn ich DIESEN Antrag stelle - die Bittstellung - ist eine Phaas. Es muss ein Grundrecht sein - dass die Existenz gesichert ist.
Liebe Claudistern,
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Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Grüße
Jenny vom gutefrage.net-Support
wer aus Gewissensgründen keine Steuern zahlt, sollte sich auch im klaren über deren Folgen sein.
Es steht dir doch auch der Instanzenweg offen. Klage doch mal aus Gewissensgründen durch.
Deine Frage stelltest du ja auch bereits in anderen Foren u.a. hier; http://www.bildderfrau.de/forum/f39/__f234_f39-Pfandung-durch-Finanzamt-Selbstandig-Existenzminimum-von-1028-Euro-sicher.html#0r
Vielleicht bekommst du ja auch einen Hinweis zur weitern Vorgehensweise.
Wenn das Finanzamt in deine Forderung pfändet, kann dein Kunde nicht mehr wirksam zahlen. Der Pfändungsfreibetrag kommt nur bei einem P-Konto zum Tragen und schützt nur das bereits auf dem Konto verfügbare Guthaben.
Du musst einen Antrag bei der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes stellen, damit dir der unpfändbare Betrag bleibt. Ansonsten werden deine Forderungen gegenüber dem Auftraggeber in voller Höhe gepfändet.