Kontopfändung vom Finanzamt OHNE Mahnung und OHNE Vollstreckungsankündigung. Ist das rechtswidrig?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich hat das Finanzamt korrekt gehandelt. Ich schreibe "wahrscheinlich", weil man hier im Forum nicht erkennen kann, ob das Finanzamt ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Es sieht mir aber ganz danach aus.

Nach §259 AO soll vor Vollstreckung gemahnt werden. "Soll" bedeutet, dass im Regelfall gemahnt werden muss. Allerdings darf im Ausnahmefall auf eine Mahnung verzichtet werden. 

Im Unterschied dazu kann das Finanzamt ihr Ermessen bei einer "Kann-Vorschrift" viel freier ausüben. Beispiel: §152 AO. Und umgekehrt hat das Finanzamt bei einer "Muss- oder Ist-Vorschrift" keinen Ermessensspielraum. Beispiel: §233a AO. Zinsen werden erhoben, egal ob das Finanzamt will oder nicht.

Frage ist nun, ob eine solche Ausnahme bestand. Laut Schilderung hast Du in der Vergangenheit häufig verspätet gezahlt und bist auch gerade erst gepfändet worden. Der Zahlungszeitpunkt ist bei der Voranmeldung klar und kommt keinesfalls überraschend. Das Finanzamt konnte davon ausgehen, dass Du nicht zahlen willst und möglicherweise auch, dass die Steuerzahlung grundsätzlich gefährdet ist. Ist das der Fall und hat der Finanzbeamte seine Ermessensentscheidung sauber dokumentiert, hast Du keine Chance, wenn Du dagegen vorgehst.

Aber wer weiß. Finanzbeamte machen auch mal Fehler. Hier ein Urteil vom BFH: https://www.jurion.de/Urteile/BFH/1998-11-02/VII-B-148_98

Hier hat das Finanzamt eins auf den Deckel bekommen, weil es ihre Ermessensentscheidung nicht ordentlich begründen konnte. Es besteht also noch Hoffnung.

Joggi1974 
Beitragsersteller
 04.05.2016, 06:31

Danke, endlich mal sachliche Antwort statt Hass - Ausübung, wie unten. Das wird mir weiterhelfen. Ich werde beurteilen, inwieweit die Ausnahme begründet war. Meiner Meinung nach - nicht, weil Vormonat vollständig bezahlt wurde, wenn die Pfändung an die Bank rausgeschickt wurde. Da lasse ich mich aber beraten. Danke nochmal.

wurzlsepp668  04.05.2016, 07:35
@Joggi1974

alles klar, Du unterstellst mir Hass-Ausübung?

danke fürs Gespräch ......

aber wieso antworte ich jemanden, der unbelehrbar ist?

Joggi1974 
Beitragsersteller
 04.05.2016, 12:19
@wurzlsepp668

Habe nicht gerade Dich gemeint. Lese bitte die anderen Antworte. Und was heisst unbelehrbar? Dass ich Dir nicht zugeben will, dass es sich NICHT um März 2016 handelt? Ja, es handelt sich um USt März 2016. 

wurzlsepp668  04.05.2016, 17:57
@Joggi1974

komisch, mein Mandant hat bisher weder eine Mahnung noch eine Ankündigung der Vollstreckung erhalten .....

fälligkeit der Steuer ebenfalls der 10.04.2016 .........

und ist auch nicht als pünktlicher Zahler bekannt .....

aber Du hast bereits die Pfändung für März, klar ...

(zur Info: ich kenne genügend Vollstrecker am Finanzamt ....... und KEIN Vollstrecker wird bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist von 3 Wochen eine Pfändung senden, KEIN EINZIGER)

Wenn man ständig nicht zahlt, muss man sich nicht wundern. Die Umsatzsteuer ist am 10. fällig. Wenn du überweist, bekommst du 3 Tage Schonfrist. Das ist gedacht, dass wenn die Meldung am 10. erstellt wird, der Betrag auch erst dann bekannt wird. Eine Überweisung erfolgt aber nicht sofort, das kommt auf die Bank an. Gibst du dem Finanzamt eine Abbuchungserlaubnis, dann buchen die ab, da ist Schonfrist unerheblich, da das FA für die Abbuchungsdurchführung verantwortlich ist. Die Umsatzsteuer ist zudem vom Unternehmer treuhänderisch für das Finanzamt zu verwalten, gehört dir also nicht und ist damit unantastbar für dich. Also kein Grund für dich, es zurück zu behalten, bis das Finanzamt mit Pfändung droht.

Spare das Geld für den RA. Mache die Buchhaltung ordentlich und zeitig, du wirst so keine Dauerfristverlängerung erhalten, bei der du 1 Monat länger Zeit hast die USt zu melden und abzuführen.

Bis heute habe ich immer eine Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung bekommen. Erst dann wurde ev. gepfändet.

Du zahlst also immer erst nach Mahnung und Ankündigung der Vollstreckung und verursachst dadurch Mehrarbeit? Einfach mal pünktlich zahlen, dann läuft die Sache. Offenbar bist Du keine verantwortungsbewusste Unternehmerin.

Steuern sind nun mal zu zahlen. Arbeitnehmer bekommen die gleich vom Gehalt abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. Selbständige müssen selbstständig überweisen.

Statt Dich aufzuregen, solltest Du einfach mal Deine Bücher ordentlich führen und Dein Geschäft auch ordnungsgemäß führen.

Ich suche wahrscheinlich einen RA, der mir dabei hilft.

Der will aber auch Geld und wird Dir sagen, dass Du steuerpflichtig bist.

Joggi1974 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 16:09

Danke, es war aber nicht die Frage. Die war ganz einfach: Darf Finanzamt unter genannten Umständen ohne Mahnung vollstrecken. Die müssen sich ebenso an die Gesetze halten. Wärst Du einmal selbständig, würdest Du das Problem auch verstehen. Man hat nicht immer das Geld parat, weil zB. der Kunde verspätet zahlt. Interessiert die Mitarbeiter aber nicht.

wurzlsepp668  03.05.2016, 16:13
@Joggi1974

ähm, Umsatzsteuer wird aber von Dir nur als Durchlaufposten eingezogen .....

somit IST die Umsatzsteuervoranmeldung (bei Ist-Versteuerung) korrekt, da der Kunde bereits BEZAHLT hat ......

(bytheway: ich bin selbständig .... und Steuerberater)

Gerneso  03.05.2016, 16:14
@Joggi1974

Ja, die dürfen. Offenbar zahlst Du ja regelmäßig nicht. 

Natürlich interessiert das Finanzamt sich nicht für die Zahlungsmoral Deiner Kunden.

Steuern sind fällig und Du musst dafür Rücklagen bilden.

Joggi1974 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 16:16
@wurzlsepp668

Ich habe SOLL - Versteuerung wegen dem Umsatz

Joggi1974 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 16:43
@Gerneso

Kennst Du zufällig die gesetzliche Grundlage dafür, oder schreibst Du einfach mal so? Pfändung ohne Mahnung. Nach Abgabenordnung muss immer gemahnt werden. 

Gerneso  03.05.2016, 16:49
@Joggi1974

Willst Du demnächst auch noch Mahngebühren zahlen?

Joggi1974 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 16:52
@Gerneso

Nein, ich will einfach dass sich alle an die geltenden Gesetze halten, auch das Finanzamt. 

Gerneso  03.05.2016, 16:55
@Joggi1974

Und wie sieht es mit Dir selbst aus? Wenn Du gerne immer auf Extrabriefe wartest, kannst Du die ja gerne noch extra bezahlen. 

Deine Pflichten sind aber nicht so eng zu sehen, oder wie?

Joggi1974 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 17:15
@Gerneso

Ich zahle die Steuern. Ca. 10 000 Euro im Monat. Verspätung ist mein gutes Recht. Dafür zahle ich Säumniszuschläge.

Wie viel zahlst Du?

Gerneso  03.05.2016, 17:17
@Joggi1974

Ich zahle reichlich. Aber hier geht es ja nicht um mich, sondern darum dass Du eben nicht zahlst wie Du verpflichtet wärest.

Ich würde Dir zu den Antworten noch raten schnellstmöglich die Gründe der Pfändung zu beseitigen, also die Voranmeldung einzureichen (ist ja kein Hexenwerk das online auszufüllen). Anschließend anrufen und das FA informieren, dann wird die Pfändung (vermutlich nur ein Zahlungsverbot um Dir Druck zu machen) aufgehoben.

Joggi1974 
Beitragsersteller
 07.05.2016, 09:18

Voranmeldung war pünktlich da. Finanzamt wurde sofort angerufen (lese bitte meine Frage zuerst). Über die Aufhebung der Pfändung wollen die nicht hören. 

Xipolis  07.05.2016, 16:59
@Joggi1974

Also hat das Finanzamt vermutlich keine Einzugsermächtigung.

Bleibt nur die Überweisung oder Zahlung per Scheck, die Du vermutlich nicht veranlasst hast.

Ansonsten würde ich Dir raten eine Dauerfristverlängerung zu beantragen, denn dann verlängert sich die Frist um einen Monat.