Pfändung bei Eltern, sind die volljährige Kinder auch davon betroffen?

6 Antworten

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Im Falle einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des FA ist u.U. noch nicht einmal der Ehepartner betroffen wenn es sich um Steuerschulden einer gewerblichen Tätigkeit handelt, auf keinem Fall aber die Kinder.
Da mach Dir mal keine Sorgen. Wir haben ja in D keine Sippenhaft, die gab´s teilweise noch in der DDR (aus politischen Gründen).

saman2128 
Beitragsersteller
 12.10.2009, 09:26

Vielen Dank für deine Antwort!Hat mich doch beruhigt!

Wolfi0410  13.10.2009, 21:53
@saman2128

Gern, vor allem wenn man sieht was manchmal auf GF für ein Mist geschrieben wird. Teilweise wohl auch weil die Fragen nur schnell und flüchtig gelesen werden, Hauptsache man ist der/die Erste mit der Antwort.

Mein Bekannter ist bei seinen Eltern polizeilich gemeldet. Irgendwann flossen auch mal Gelder vom Geschäftskonto der Eltern auf sein privates Girokonto. Die Eltern haben Steuerschulden, denen wurden alle Konten gepfändet, seins nun auch. Das gibt es also wirklich, obwohl jeder Steuerberater sagt, dass es nicht geht.

Wenn man als volljähriges Kind nicht für die Eltern gebürgt hat, wird auch kein Konto des Kindes gepfändet. Pfänden könnte es nur bei einer Bürgschaft der volljährigen Kinder.

Deine Angaben sind sehr spärlich - wenn es um eine Pfändung wegen Bürgschaft geht, dann werden nur die zur Kasse gebeten, die die Bürgschaft übernommen haben. Ansonsten gilt, dass Familienmitglieder 1. Grades bei Volljährigkeit und entsprechendem finanziellen Rückhalt auch zur Kasse gebeten werden könnten.

Wolfi0410  12.10.2009, 01:59

Für eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes* Totaler Quatsch! Wir haben doch keine Sippenhaft. Seit wann haften Kinder für die Schulden ihrer Eltern?

kiralee  12.10.2009, 05:48
@Wolfi0410

Bei übernommener Bürgschaft ist es vollkommen egal, ob Kind oder nicht - Bürge ist Bürge.

Wolfi0410  13.10.2009, 21:54
@kiralee

Vor Inbetriebnahme der Tastatur Gehirn einschalten, augen öffnen, lesen und dann schreiben --> (Die Kinder bürgen für nichts) (siehe oben -Frage)

Hallllöööchen, Sippenhaftung haben wir hier nicht. Den Kindern geschieht also erst mal nix. Das gefällt den Gläubigern nicht und daher versuchen sie, eine mithaftung der Kinder zu erreichen, also zu erpressen. Daher wicht : Finger weg von der Mitunterschrift !! Die Eltern sollten schnell fachkundigen Rat einholen, den aber bitte nicht bei der Bank, falls die Betreiberin ist !! Alles Gute wünscht Euch Denkfix