Steuerpflichtige Vorbeschäftigung im laufenden Kalenderjahr / Personalbogen?

1 Antwort

Hallo,

auch ich kenne einen Personalbogen dieser Art, jedoch sollten in diesem alle bisherigen Beschäftigungsverhältnisse angegeben werden. Insofern glaube ich auch nicht, dass es um einen Lohnsteuerausgleich geht. Wenn du das Feld ausfüllst, dann sollten die Angaben schon mit denen in deinem zuvor eingereichten Lebenslauf übereinstimmen. Füllst du das Feld nicht aus, fällt es doch erst recht auf. Das ist eine schwierige Sache.

Ich denke, dass wird vielen so gehen, weil es schwierig ist, aus der Arbeitslosigkeit heraus, wieder den Einstieg zu finden und die Not dann eben "erfinderisch" macht. Dir bleibt eigentlich nur, das Feld auszufüllen, notfalls musst du dir einen Arbeitgeber aus dem Ärmel ziehen und hoffen, dass diese Angaben nicht nachgeprüft werden. Oder du trittst das Arbeitsverhältnis nicht an.

Wenn man noch eine Urlaubsbescheinigung von dir möchte, stündest aber du vor dem nächsten Problem. Aus welcher Gegend kommst du denn?