Personalabteilung hat Kündigung angeblich nicht erhalten?
Hallo. Ich habe Ende Oktober meinen aktuellen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt, um zum 1. Dezember bei einem anderen Unternehmen anzufangen.
Ich habe eine schriftliche Kündigung höchst persönlich in den Briefkasten der Personalabteilung geworfen und meinem Vorgesetzten eine Kopie davon gegeben, ebenfalls noch im Oktober.
Nun erfahre ich heute, dass in der Personalabteilung angeblich nie ein Kündigungsschreiben von mir eingegangen ist. Das kann aber nicht der Fall sein, da ich sie auf jeden Fall abgegeben habe.
Da ich natürlich schon einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, werde ich zum 1. Dezember bei dem neuen Unternehmen anfangen.
Was kann ich jetzt machen, wenn die Personalabteilung weiterhin behauptet keine Kündigung erhalten zu haben? Bin ich dann gezwungen hier einen weiteren Monat zu arbeiten, wegen der Frist oder habe ich da andere Möglichkeiten, wie ich trotzdem am 1. Dezember den neuen Job starten kann?
5 Antworten
Wenn du keinen hast, der das bezeugen kann sieht es nicht gut aus.
Du musst beweisen können, dass die Kündigung angekommen ist.
Du hast keine Chance, wenn sich die Personalabteilung dagegen wehrt und evtl. auch der Vorgesetzte nicht die entsprechenden Kompetenzen hatte.
§ 623 BGB ist eindeutig. Eine Kopie beinhaltet keine Originalunterschrift.
Im entgegengesetzten Fall (Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer nur anhand einer Kopie) sollte man eine Kündigungsklage anstreben. Zugang unter abwesenden.
Die Kündigung durch Kopie wäre nur dann rechtmäßig, wenn die Originalkündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt wäre.
Ansonsten würde ich mal was über einen Aufhebungsvertrag versuchen. So es denn überhaupt ein Problem gibt, tatsächlich zum gewünschten Zeitpunkt ausscheiden zu können.
und evtl. auch der Vorgesetzte nicht die entsprechenden Kompetenzen hatte
Das ist ein anderes Problem. Die Kündigung wurde ja auch nicht gegenüber dem Vorgesetzten ausgesprochen - ob er nun die Kompetenz hat oder nicht -, da die Kopie eben nicht als Kübndigung "durchgeht"!
§ 623 BGB ist eindeutig. Eine Kopie beinhaltet keine Originalunterschrift.
Das ist selbstverständlich und habe ich ja auch überhaupt nicht angezweifelt!
Es geht alleine darum, dass die Kopie an den Vorgesetzten als Anscheinsbeweis dafür betrachtet werden kann, dass die Personalabteilung die ("richtige") Kündigung erhalten hat und sich nicht "rausreden" kann mit der Behauptung, die Kündigung nicht erhalten zu haben!
Die Kündigung durch Kopie wäre nur dann rechtmäßig, wenn die Originalkündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt wäre.
???
Die "Kündigung durch Kopie" ist keine Kündigung und darum selbstverständlich auch nicht "rechtmäßig" - gleichgültig, was mit der Originalkündigung geschehen ist.
Diese - für sich alleine unwirksame - Kopie ist aber möglicherweise der Anscheinsbeweis (das Indiz) dafür, dass es eine "Originalkündigung" tatsächlich gegeben hat!
Siehe BAG vom 04.01.2004, 2 AZR 17/04
Ausgehändigt wurde nur die Kopie, vorher gesehen wurde die Originalkündigung. Kündigung ist rechtens. Zugang reicht auch nur kurz. Dauerhafter Zugang ist nicht notwendig.
Alle Fragen rund um den Zugang von Kündigungen führen immer wieder zu Problemen.
Auch bei der Eigenkündigung muss deren Zugang nachgewiesen werden. Ich kann immer noch nicht ganz nachvollziehen, wie die Kündigung hier zu dem Arbeitgeber gekommen ist. Wenn jedoch eine Übergabe geplant war, dann muss doch in irgendeiner Form Kenntnis von der Kündigung bestehen. Rein praktisch keine einfache Situation. Wahrscheinlich würde ich, nach Prüfung der Sachlage, empfehlen eine erneute Kündigung mit einem dann allerdings verkürzten Beendigungsdatum auszusprechen und darin klarzustellen, dass diese Kündigung nur hilfsweise ist und davon auszugehen ist, dass die vorherige Kündigung zugegangen ist.
Für diese 2. Kündigung sollte allerdings wirklich darauf geachtet werden, dass diese zugeht. Die einzig wirklich nachweisbare Form des Zugangs wäre die Übermittlung per Boten oder die persönliche Übermittlung gegen Nachweis. Alle Einschreiben Form haben immer ein größeres Restrisiko, gerade in einer solchen Situation.
Eine Empfehlung natürlich die eine Klärung der Sach- und Rechtslage voraussetzt.
Du bist selber schuld. Hättest es persönlich abgeben sollen und einen Stempel auf eine Kopie bekommen müssen.
Alternativ ginge auch ein Einschreiben.
Es ist ratsam eine Kündigung immer per Einschreiben abzuschicken um ein Beleg zu haben oder per Fax.
Was sagt denn Dein Vorgesetzter?
Das ist eher egal, da durch eine Kopie die geforderte Schriftform der Kündigung nicht gewahrt ist.
Der Vorgesetzte weiß aber von der Kündigung.
Ich würde Dir empfehlen, noch mal eine Kündigung zum 30.11. zu schreiben, eine Kopie der ersten Kündigung beizulegen und persönlich in die Personalabteilung zu gehen.
Wäre ich Personalleiterin gäbe es jetzt ein Donnerwetter - nicht an Dich, sondern an die Mitarbeiter der Personalabteilung. Gerade in diesem Bereich muss sehr sorgfältig gearbeitet werden.
Das Wissen alleine reicht nicht.
§ 623 BGB ist da eindeutig
Es ist auch fraglich, ob der Vorgesetzzte die nötige Kompetenz hat, um der richtige Ansprechpartner für eine Kündigung zu sein.
Um ein Gespräch mit der Perso kommt der Fragesteller auch nicht rum.
Ich selbst habe immer persönlich bei meinen Vorgesetzten gekündigt. Die Personalabteilung (so ich das nicht selbst in Personalunion war) wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wenn der Vorgesetzter nur ein Abteilungsleiter ohne weiteren personalkompetenzen ist, dann reicht das nicht aus. Und eine Kopie soweiso nicht. Von daher erübrigt sich das.
Ich habe fast nur in Unternehmen ohne eigene Personalabteilung gearbeitet. "Das bisschen Personal" wurde dann in der Buchhaltung mit erledigt :)
Da haben selbst Abteilungsleiter meist weitreichende Kompetenzen, weil die Personaldecke eine Diversifizierung nicht hergibt.
"Klär das mit der Personalabteilung" und ich bin gerade leider nicht vor Ort und ans Telefon geht niemand. Würde gerne im Voraus wissen, was ich tun kann, falls die sagen: "Pech, jetzt müssen Sie noch den Dezember hier arbeiten".
Die Kopie an den Vorgesetzten - obwohl diese selbst natürlich nicht als Kündigung angesehen werden kann - kann aber als Anscheinsbeweis dafür gelten, dass die "eigentliche" Kündigung der Personalabteilung zugegangen ist.