Welches Vertragsdatum muss man in der Kündigung angeben?
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zur Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. In der Regel schreibt man ja irgendwo im Kündigungsschreiben, bzw. in der Betreffzeile etwas wie: "Hiermit kündige ich fristgerecht meinen Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ zum soundsovielten." Aber welches Datum des Vertrages gibt man nun an - Das Datum, an dem vor Jahren der erste (noch befristete) Vertrag geschlossen wurde, das Eintrittsdatum oder das Vertragsdatum, an dem das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes überging (hier gab es einen "neuen" Vertrag)? Ist wahrscheinlich für die Gültigkeit der Kündigung nicht weiter relevant, aber hier sollte doch trotzdem alles ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Ich freue mich über viele hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Du brauchst das Eintrittsdatum nicht angeben. Willst Du das trotzdem machen, gibst Du das Datum des ersten Arbeitstages ein.
Ja, das ist genug.
Du solltest aber im Kündigungsschreiben auch gleich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und evtl. noch vorhandenen Resturlaub/Überstunden als Freizeitausgleich beantragen.
Die Kündigung gibst Du ab und lässt Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen. Schickst Du sie mit der Post, bitte unbedingt als Einwurfeinschreiben.
Das wusste ich, nur die Angabe des Vertragsdatums hat mich immer sehr verwirrt ;) Besten Dank nochmal!
Danke fürs Sternchen
Das Anfangsdatum ist für die Kündigung nicht wichtig. Du kannst schreiben "...das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis...", das ist eindeutig genug.
Am besten übergibst du die Kündigung persönlich und lässt dir auf einer Kopie den Empfang bestätigen. Sollte das nicht möglich sein, dann schick es per Einwurf-Einschreiben.
Fordere gleichzeitig auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an.
Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ
Da du höchstwahrscheinlich nur einen aktuell laufenden Arbeitsvertrag mit deinem AG hast, ist dieses Datum unwichtig.
zum soundsovielten
Nur das ist interessant. Dort schreibst du das Datum, an dem der Vertrag enden soll - also meist ein 15. oder Monatsletzter.
In der Betreffzeile schreibt man nur "Kündigung"
Im Text selbst schreibst du dann "Das Arbeitsverhältnis zwischen uns kündige ich zum XXX.
Mit freundlichem Gruß"
Du kannst noch die Bitte um ein Zeugnis reinschreiben, was aber eigentlich auch so geschehen wird. Das ganze am besten dem Chef persönlich gegen Bestätigung abgeben.
was aber eigentlich auch so geschehen wird.
Warum? Wenn der AN nicht ausdrücklich ein Zeugnis anfordert, braucht der AG keins zu schreiben.
Ein anständiger Chef macht es von sich aus. Hast wohl nur ein schlechten.
"Wenn der AN nicht ausdrücklich ein Zeugnis anfordert, braucht der AG keins zu schreiben."
Irrtum. Der Arbeitgeber ist gesetzlich sogar dazu verpflichtet.
Vielen Dank für die Antwort! Also würde es reichen, wenn man schreibt: "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum TT.MM.JJJJ?