Welches Vertragsdatum muss man in der Kündigung angeben?

4 Antworten

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Du brauchst das Eintrittsdatum nicht angeben. Willst Du das trotzdem machen, gibst Du das Datum des ersten Arbeitstages ein.

LilliMustermann 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 07:09

Vielen Dank für die Antwort! Also würde es reichen, wenn man schreibt: "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum TT.MM.JJJJ?

Hexle2  12.06.2017, 07:10
@LilliMustermann

Ja, das ist genug.

Du solltest aber im Kündigungsschreiben auch gleich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen und evtl. noch vorhandenen Resturlaub/Überstunden als Freizeitausgleich beantragen.

Die Kündigung gibst Du ab und lässt Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen. Schickst Du sie mit der Post, bitte unbedingt als Einwurfeinschreiben.

LilliMustermann 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 07:14
@Hexle2

Das wusste ich, nur die Angabe des Vertragsdatums hat mich immer sehr verwirrt ;) Besten Dank nochmal!

Das Anfangsdatum ist für die Kündigung nicht wichtig. Du kannst schreiben "...das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis...", das ist eindeutig genug.

Am besten übergibst du die Kündigung persönlich und lässt dir auf einer Kopie den Empfang bestätigen. Sollte das nicht möglich sein, dann schick es per Einwurf-Einschreiben.

Fordere gleichzeitig auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an.

Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ

Da du höchstwahrscheinlich nur einen aktuell laufenden Arbeitsvertrag mit deinem AG hast, ist dieses Datum unwichtig.

zum soundsovielten

Nur das ist interessant. Dort schreibst du das Datum, an dem der Vertrag enden soll - also meist ein 15. oder Monatsletzter.

In der Betreffzeile schreibt man nur "Kündigung"

Im Text selbst schreibst du dann "Das Arbeitsverhältnis zwischen uns kündige ich zum XXX.

Mit freundlichem Gruß"

Du kannst noch die Bitte um ein Zeugnis reinschreiben, was aber eigentlich auch so geschehen wird. Das ganze am besten dem Chef persönlich gegen Bestätigung abgeben.

DarthMario72  12.06.2017, 10:45

was aber eigentlich auch so geschehen wird.

Warum? Wenn der AN nicht ausdrücklich ein Zeugnis anfordert, braucht der AG keins zu schreiben.

Jewi14  12.06.2017, 16:21
@DarthMario72

Ein anständiger Chef macht es von sich aus. Hast wohl nur ein schlechten.

calotti  13.06.2017, 12:06
@DarthMario72

"Wenn der AN nicht ausdrücklich ein Zeugnis anfordert, braucht der AG keins zu schreiben."

Irrtum. Der Arbeitgeber ist gesetzlich sogar dazu verpflichtet.