Abmahnung ANGEBLICH wegen "unentschuldigtes Fehlen"?
Ich bin leider seit Dezember letzten Jahres Krank und kann nicht arbeiten.
In der 2. Kalenderwoche schrieb ich meiner Firma eine e mail dass ich auch in KW 3 weiterhin krank seien werde und ich den Krankenschein einreichen werde, was ich dann auch in KW 3 ordnungsgemäß getan habe. Jetzt 2 Wochen später krieg ich eine Abmahnung per einschreiben mit der Begründung "unentschuldigtes Fehlen" sie wären angeblich nicht rechtzeitig über mein Fernbleiben informiert gewesen und ich hätte meinen direkten Vorgesetzten unverzüglich und vor Arbeitsbeginn über meine Arbeitsverhinderung informieren müssen. Dabei ist diese Email Adresse an die ich die email geschrieben habe die ofizielle Email Adresse des Unternehmens diese Email Adresse steht auch Fettgedruckt auf der Homepage des Unternehmens und selbst auf der Abmahnung die ich erhalten habe ist sie ersichtlich. Kann die Firma die eMail leugnen ? Bzw. Mir daraus einen strick ziehen dass ich nicht meinen Vorgesetzten persönlich informiert habe ?
12 Antworten
Eine offizielle E-Mail, die auch Kunden offen steht und die oft nicht zeitnah bearbeitet werden kann ist nicht der richtige Kanal für eine Krankmeldung.
Insofern würde ich die Abmahnung als berechtigt ansehen. Ein Anruf bei deinem Chef oder zumindest eine persönliche Nachricht auf einem Kanal, der ihn sicher zeitnah erreicht wäre sinnvoll.
Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll
Aber die Nachricht kommt nicht sicher an der richtigen Stelle an. Außerdem hast du doch dann sicher die schriftliche Krankmeldung gleich eingereicht, oder etwa nicht ? Die müsste dann doch nich vor dem Tag angekommen sein?
Wenn derjenige sie nicht weiterleitet ist das doch nicht mein Problem
Doch, nämlich dann, wenn deine Nachricht da nicht hingehört. Was hast du den mit der AU gemacht, wann hast du die abgegeben ?
Am zweiten Tag von KW3
Du hast die AU also erst nach über einer Woche abgeschickt.
Wenn die E-Mail eine Woche vorher rausging und die AU dann erst am 2ten Tag nach dem gedachten Arbeitsantritt einging.
Sieht für mich nicht gut fürs dich aus.
Er sagte, er hat die E-Mail eine Woche vorher abgeschickt, die AU kam aber erst 2 Tage nach dem Tag an. Macht 9 Tage.
Macht 9 Tage.
Wie kommst Du denn auf diese merkwürdige Rechnung?!?
Er hat in der 2. KW per eMail informiert, dass er auch noch in der 3. KW krank ist.
Offensichtlich gibt/gab es also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die 2. KW und eine neue für die 3. KW., die dann am 2. Tag der 3. KW beim Arbeitgeber abgegeben wurde.
Die Information per eMail in der 2. KW hat mit der Abgabe der Bescheinigung am 2. Tag der 3. KW überhaupt nichts zu tun.
Er schreibt ganz klar, die Mail ging eine Woche vor der 3. KW ein. (Deshalb hätte sie ja weitergeleitet werden sollen in der Zeit). Also wusste er zu diesem Zeitpunkt, dass er eine Krankschreibung hat.
Diese wiederum hat er am Tag 2 der 3. KW abgeschickt.
Entsprechend 9 Tage nachdem er die Mail geschrieben hat und wusste, dass er krankgeschrieben ist.
Er schreibt ganz klar, die Mail ging eine Woche vor der 3. KW ein.
Das ist schlicht falsch und Deine Erklärung - sorry - völliger Unsinn.
Die eMail wurde im Laufe der 2. KW geschrieben, nicht eine Woche vor der 3. KW (sondern in der Woche davor)!
Wie Du von da aus auf 9 Tage kommst, bleibt wohl Dein Geheimnis.
Außerdem ist das sowieso irrelevant.
100 % richtig
Eine E-Mail reicht für eine ordnungsgemäße Krankmeldung nicht unbedingt aus. Da kann das Unternehmen eine telefonische Krankmeldung bei einer bestimmten Stelle verlangen.
Die Email habe ich aber 1 Woche vorher schon geschrieben. Das heißt derjenige hatte genug Zeit sie an die entsprechende Stelle weiterzuleiten
Trotzdem reicht das nicht aus. Eine Mail direkt an den Chef persönlich hätte vielleicht gereicht, aber selbst die muss nicht akzeptiert werden.
Ich hatte ja sogar zusätzlich auch angerufen 20 Minuten vor Arbeitsbeginn und in den Anrufbeantworter gesprochen. Hier lautet die Begründung "spätestens halbe Stunde vor Arbeitsbeginn" dabei ist da keine Sau erreichbar morgens um die Zeit
Wenn es bei der richtige Nummer war, dann solltest du aus dem Schneider sein und der Abmahnung widersprechen. Es war aber hoffentlich nicht irgendeine Nummer.
Es war die Nummer des Empfangs.
Und wo hättest du anrufen müssen? Vermutlich bei deinem Chef oder der Personalabteilung. Hast da aber nicht.
Weil ich um 7 mit der arbeit beginne Chef und Personalabteilung sind erst ab 8 da.
Die werden vermutlich auch einen AB haben. Ansonsten hättest du nochmals anrufen müssen.
Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll
Du solltest dir Hilfe suchen. Sprich, rede mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Anwalt.
Das ist berechtigt.
Du hättest Deinee Vorgesetzten anrufen müssen.
Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll
wichtig ist dass du die AU entsprechend den Vorgaben abgegeben hast -
- AU von __ bis __ , dann die Folgebescheinigung von __ bis __
du hast das nicht? kann ich mir vorstellen dass da eine Abmahnung kommt
Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll
Hab ich per einschreiben einen Tag später
Wenn du, wie du weiter unten geschrieben hast, die AU rechtzeitig abgegeben hast, müsste das sowieso ausreichen.
Die E-Mail halte ich für besser als ein (unbeweisbares) Telefonat. Vielleicht solltest du aber jetzt telefonieren.
Rechtzeitig im Sinne von die 3 Tages frist eingehalten. Nicht im Sinne von vor Arbeitsbeginn.
1 Woche vorher. Die hatten genug Zeit