Abmahnung ANGEBLICH wegen "unentschuldigtes Fehlen"?

12 Antworten

Eine offizielle E-Mail, die auch Kunden offen steht und die oft nicht zeitnah bearbeitet werden kann ist nicht der richtige Kanal für eine Krankmeldung.

Insofern würde ich die Abmahnung als berechtigt ansehen. Ein Anruf bei deinem Chef oder zumindest eine persönliche Nachricht auf einem Kanal, der ihn sicher zeitnah erreicht wäre sinnvoll.

Omaro321 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 11:23

Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:07

1 Woche vorher. Die hatten genug Zeit

AnglerAut  02.02.2019, 19:09
@Omaro321

Aber die Nachricht kommt nicht sicher an der richtigen Stelle an. Außerdem hast du doch dann sicher die schriftliche Krankmeldung gleich eingereicht, oder etwa nicht ? Die müsste dann doch nich vor dem Tag angekommen sein?

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:11
@AnglerAut

Wenn derjenige sie nicht weiterleitet ist das doch nicht mein Problem

AnglerAut  02.02.2019, 19:25
@Omaro321

Doch, nämlich dann, wenn deine Nachricht da nicht hingehört. Was hast du den mit der AU gemacht, wann hast du die abgegeben ?

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:26
@AnglerAut

Am zweiten Tag von KW3

AnglerAut  02.02.2019, 19:37
@Omaro321

Du hast die AU also erst nach über einer Woche abgeschickt.

Wenn die E-Mail eine Woche vorher rausging und die AU dann erst am 2ten Tag nach dem gedachten Arbeitsantritt einging.

Sieht für mich nicht gut fürs dich aus.

Familiengerd  03.02.2019, 17:47
@AnglerAut

Du hast die AU also erst nach über einer Woche abgeschickt.

Wie kommst Du darauf?

AnglerAut  03.02.2019, 17:50
@Familiengerd

Er sagte, er hat die E-Mail eine Woche vorher abgeschickt, die AU kam aber erst 2 Tage nach dem Tag an. Macht 9 Tage.

Familiengerd  03.02.2019, 17:56
@AnglerAut
Macht 9 Tage.

Wie kommst Du denn auf diese merkwürdige Rechnung?!?

Er hat in der 2. KW per eMail informiert, dass er auch noch in der 3. KW krank ist.

Offensichtlich gibt/gab es also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die 2. KW und eine neue für die 3. KW., die dann am 2. Tag der 3. KW beim Arbeitgeber abgegeben wurde.

Die Information per eMail in der 2. KW hat mit der Abgabe der Bescheinigung am 2. Tag der 3. KW überhaupt nichts zu tun.

AnglerAut  03.02.2019, 19:15
@Familiengerd

Er schreibt ganz klar, die Mail ging eine Woche vor der 3. KW ein. (Deshalb hätte sie ja weitergeleitet werden sollen in der Zeit). Also wusste er zu diesem Zeitpunkt, dass er eine Krankschreibung hat.

Diese wiederum hat er am Tag 2 der 3. KW abgeschickt.

Entsprechend 9 Tage nachdem er die Mail geschrieben hat und wusste, dass er krankgeschrieben ist.

Familiengerd  03.02.2019, 19:27
@AnglerAut
Er schreibt ganz klar, die Mail ging eine Woche vor der 3. KW ein.

Das ist schlicht falsch und Deine Erklärung - sorry - völliger Unsinn.

Die eMail wurde im Laufe der 2. KW geschrieben, nicht eine Woche vor der 3. KW (sondern in der Woche davor)!

Wie Du von da aus auf 9 Tage kommst, bleibt wohl Dein Geheimnis.

Außerdem ist das sowieso irrelevant.

Omaro321 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 23:45
@Familiengerd

100 % richtig

Eine E-Mail reicht für eine ordnungsgemäße Krankmeldung nicht unbedingt aus. Da kann das Unternehmen eine telefonische Krankmeldung bei einer bestimmten Stelle verlangen.

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:04

Die Email habe ich aber 1 Woche vorher schon geschrieben. Das heißt derjenige hatte genug Zeit sie an die entsprechende Stelle weiterzuleiten

Othetaler  02.02.2019, 19:06
@Omaro321

Trotzdem reicht das nicht aus. Eine Mail direkt an den Chef persönlich hätte vielleicht gereicht, aber selbst die muss nicht akzeptiert werden.

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:10
@Othetaler

Ich hatte ja sogar zusätzlich auch angerufen 20 Minuten vor Arbeitsbeginn und in den Anrufbeantworter gesprochen. Hier lautet die Begründung "spätestens halbe Stunde vor Arbeitsbeginn" dabei ist da keine Sau erreichbar morgens um die Zeit

Othetaler  02.02.2019, 19:12
@Omaro321

Wenn es bei der richtige Nummer war, dann solltest du aus dem Schneider sein und der Abmahnung widersprechen. Es war aber hoffentlich nicht irgendeine Nummer.

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:14
@Othetaler

Es war die Nummer des Empfangs.

Othetaler  02.02.2019, 19:16
@Omaro321

Und wo hättest du anrufen müssen? Vermutlich bei deinem Chef oder der Personalabteilung. Hast da aber nicht.

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:24
@Othetaler

Weil ich um 7 mit der arbeit beginne Chef und Personalabteilung sind erst ab 8 da.

Othetaler  02.02.2019, 19:30
@Omaro321

Die werden vermutlich auch einen AB haben. Ansonsten hättest du nochmals anrufen müssen.

Omaro321 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 11:24
@Othetaler

Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll

Othetaler  03.02.2019, 11:26
@Omaro321

Du solltest dir Hilfe suchen. Sprich, rede mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder Anwalt.

Das ist berechtigt.

Du hättest Deinee Vorgesetzten anrufen müssen.

Omaro321 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 11:23

Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll

beangato  03.02.2019, 11:29
@Omaro321

Tja nun - akzeptiere sie.ä

Man kann einmal einmal einen Fehlr machen - aber daraus sollte man auch lernen.

Omaro321 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 11:31
@beangato

Was soll ich akzeptieren die Kündigung ?

wichtig ist dass du die AU entsprechend den Vorgaben abgegeben hast -

  1. AU von __ bis __ , dann die Folgebescheinigung von __ bis __

du hast das nicht? kann ich mir vorstellen dass da eine Abmahnung kommt

Omaro321 
Beitragsersteller
 03.02.2019, 11:24

Das alles wäre ja noch nichtmal so das Problem. Eine Abmahnung dieser Art kann ich verkraften und würde keine Wiederholungsgefahr darstellen mein Vertrag geht eh nur noch wenige Monate. Die Sache ist aber ich habe am Donnerstag den selben "Fehler" gemacht und erst am Samstag habe ich jene Abmahnung per Einschreiben erhalten. Das heißt ich rechne nun mit der Kündigung. Doch ich kann nachweisen das ich die Abmahnung zu spät erhalten habe. Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich Verhalten soll

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:12

Hab ich per einschreiben einen Tag später

Wenn du, wie du weiter unten geschrieben hast, die AU rechtzeitig abgegeben hast, müsste das sowieso ausreichen.

Die E-Mail halte ich für besser als ein (unbeweisbares) Telefonat. Vielleicht solltest du aber jetzt telefonieren.

Omaro321 
Beitragsersteller
 02.02.2019, 19:22

Rechtzeitig im Sinne von die 3 Tages frist eingehalten. Nicht im Sinne von vor Arbeitsbeginn.