Kündigungsschreiben: Wie den Zeitpunkt des Kündigungsdatums formulieren?

6 Antworten

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Du kannst dich auf die Vereinbarung berufen.

"Vereinbarungsgemäß kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.7.2020. Ich bitte um Erstellung meiner Arbeitspapiere zu diesem Zeitpunkt."

Christopher22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:18

Danke! Das ist kurz und trifft den Punkt. :)
Ich hatte mich im Fragetext nur bei dem mündlich vereinbarten Datum verschrieben. Sollte heißen "30. Juni". Ist nun so korrigiert worden.

Hiermit kündige ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag. Nach der vereinbarten Kündigungsfrist, würde das Arbeitsverhältnis zum 30.07. enden.

Sie haben mir aber zugesagt, dass ich Ihr Unternehmen zum 30.06. verlassen kann. Damit bin ich einverstanden. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Austritt zum 30.06.2020

Mit freundlichen Grüßen

Bestätigung des Arbgebers:

Wir bestätigen den Eingang der Kündigung am ____________________

und sind mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2020 einverstanden.

Datum Name Stempel Unterschrift

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Christopher22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:15

Ja, sehr gut. Vielen Dank!

maria38000  29.03.2020, 17:16

Muss Bestätigung des Arbeitgebers heißen - kein Steno.

Christopher22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:20
@maria38000

Okay, alles klar. :))

maria38000  29.03.2020, 17:21
@maria38000

Am besten druckst du den Brief zweimal aus. Deinen Namen und Adresse oben links (Absender), darunter mit 4 Zeilen Abstand Name und Adresse des Arbeitgebers. Datum nicht Vergessen. Betreff: Kündigung bzw. Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Eine Ausfertigung lässt du dir vom Arbeitgeber abstempeln und unterschreiben. Du brauchst die Kopie evtl. später noch einmal, deshalb aufbewahren.

Christopher22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:27
@maria38000

Danke auch noch für diesen Tipp! Ja, das werde ich lieber mal machen. Nachher gibt's vielleicht doch ein Problem und dann will sich plötzlich keiner mehr an die mündliche Vereinbarung erinnern...

maria38000  29.03.2020, 17:28
@Christopher22

Auch wenn du später im Laufe eines Jahres nochmal arbeitslos werden solltest - was ich dir nicht wünsche, solltest du das Schreiben als Nachweis haben.

Hiermit kündige ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum 31. Juli 2020. Mit Ihrem Einverständnis kann das Arbeitsverhältnis aber bereits zum 30.06.2020 enden.

Damit hast du zum einen die Form und Frist der Kündigung gewahrt, gleichzeitig aber die Tür zu einer frühzeitigen Beendigung offen gelassen.

Kann es sein das du dich verschrieben hast?

Frist am 31. Juli enden würde, man sich aber mit dem Arbeitgeber geeinigt hat, dass die Frist auf einen Monat gekürzt wird und somit am 30. Juli

Meinst du Juni?

Wie dem auch sei sowohl bis Juni als auch bis Juli hast du bei 2 Monaten zum Monatsende auch ohne Sonderregelung Zeit genug.

Zum Juni sind es noch 3, selbst ohne Sonderlocke hättest du ende April immer noch 2 Monate.

Du brauchst dich also auf die Sonderlocke garnicht berufen sondern einfach schreiben das du fristgerecht zum Juni/Juli/whatever kündigst.

Christopher22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:10

Danke für deine Antwort.
Ja, das war ein Schreibfehler. Gemeint war der 30. Juni beim Vorziehen des Datums. Ist mittlerweile vom GuteFrage-Team korrigiert worden.

Hallo,

Es handelt sich dann mehr oder weniger nicht um eine Kündigung, sondern um eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (sog. Aufhebungsvertrag).

Entweder Sie kündigen dann - gemäß Formulierung - das Arbeitsverhältnis zu besagter Frist und Ihr AG MUSS Ihnen dann bestätigen, dass er diese Kündigung akzeptiert.

Oder es ist ein Aufhebungsvertrag zu formulieren, den beide Parteien zu unterschreiben haben.

Einseitig kann die Kündigungsfrist nämlich nicht geändert werden.

Christopher22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:14

Ja, theoretisch wäre das eher ein Aufhebungsvertrag. Man sagte mir aber, ich solle trotz der verkürzten Frist eine normale Kündigung schreiben, das würde in Ordnung gehen.