Persönliches Erscheinen vor Gericht, gutes oder schlechtes Zeichen?
Wenn man eine persönliche Ladung vom Gericht erhält obwohl man einen Anwalt hat und der Kläger ist, ist das positiv oder negativ zu werten? Das Gericht will an diesem Tag eine Entscheidung fällen. Ist man also vorher unglaubwürdig gewesen in den schriftlichen Ausführungen?
8 Antworten
Das ist weder so noch so zu bewerten. Es gibt einfach Situationen wo man vor Gericht zu erscheinen hat. Meines Wissens gehört eine Urteilsverkündung dazu wenn man Kläger ist.
Mach Dir keine Gedanken. Der eine Richter hat's gern so, der andere so. Das ist weder ein gutes noch ein schlechtes Zeichen.
Keine Angst, einfach Hingehen und Deine Aussagen machen, wenn sie noch was wissen wollen. Du solltest Dich vorher nochmal mit deinem Anwalt absprechen.
Das ist eine gute Mitteilung, wer weiß sonst hätte Er noch gezittert ?
Die Zivilprozessordnung schreibt vor, dass das Gericht immer auf eine gütliche Einigung hinwirken muss und der streitigen Verhandlung eine Güteverhandlung vorschalten soll. Die Gerichte ordnen daher regelmäßig das presönliche Erscheinen beider Parteien an zur Aufklärung des Sachverhaltes (der Rechtsanwalt war ja nicht dabei, als der Sachverhalt, dessentwegen Du vor Gericht gezogen bist, sich ereignete) und zur Durchführung eines Güteversuchs. Die Erfahrung zeigt, dass die Richter eher zu einer gütlichen Einigung der Parteien kommen, wenn sie selbst den Parteien die vorläufige Auffassung des Gerichts und die bestehenden Prozessaussichten und -risiken schildern können. Ein alleine erschienener Anwalt wird selten in der Verhandlung eine Vereinbarung endgültig abschließen, sondern zumeist sagen, er muss noch die nicht anwesende Partei fragen.
Im übrigen darf sich im Zivilprozess die Partei durch eine Person vertreten lassen, die den Sachverhalt aus eigener Wahrnehmung kennt und beim Gericht auf entsprechende Fragen auch antworten kann und die zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen und zum Abschluss eines Vergleichs schriftlich bevollmächtigt ist. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vergleichs besteht weder für die Partei noch für den Vertreter.
also ich finde man sollte persönlich dort erscheinen sieht immer besser aus