Ist eine Ladung eine Einladung oder Vorladung?
Qenn man eine Ladung vor Gericht erhält, ist das dann eine Einladung oder eine Vorladung?
4 Antworten
Das ist eine Vorladung. Der Unterschied zur Einladung: Einladungen kann man ablehnen, bei Vorladungen vom Gericht MUSST du erscheinen.
Da steht aber nicht :" Wenn Sie nicht kommen , dann..."
Eine Vorladung, wenn du so willst. D.h. man muß ihr Folge leisten.
Dann wirst du geholt.
Dürfen sie doch nur, wenn sie das vorher androhen. Außerdem muss der Staat immer das mildeste Mittel wählen.
Vorladung also etwas was mit Strafe bewehrt ist wenn man darauf nicht reagiert .
[1] Rechtswesen: durch eine Strafdrohung geschützt/verstärkt (bezogen auf ein Verbot oder Gebot eines Verhaltens) [2] Rechtswesen, ungenau: mit Strafe bedroht (bezogen auf das verbotene Tun/Unterlassen) Herkunft: Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Strafe und bewehrt.
ich hoffe die Frage ist keine Verlade.
Nein keine Verlade. Aber müsste die Strafe denn nicht in der Vorladung angedroht werden? Irgendwas mit "Wenn Sie nicht erscheinen, dann..."
Ich habs , es ist ein Fehler.
Welche Strafe kommt denn da in Frage?
Bleibt die Partei im Termin aus, obwohl ihr persönliches Erscheinen angeordnet war, kann gegen sie auch Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden, §141 Abs. 3 ZPO. ...
Beispiel :
Zusammen mit der Terminsladung ordnete das Gericht zur Aufklärung des Sachverhalts und für einen Güteversuch das Erscheinen der beklagten GmbH an und lud den Geschäftsführer zum Termin. Im Termin selbst erschien aber lediglich ein Rechtsanwalt in Untervollmacht, der nicht zum Abschluss eines Vergleichs bevollmächtigt war.
Das Gericht verhängte daher gegen den Geschäftsführer der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft. Die Entscheidung wurde vom Beschwerdegericht weitestgehend bestätigt. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde.
*Quelle: https://www.zpoblog.de/bgh-ordnungsgeld-wegen-nichterscheinens-einer-juristischen-person-%C2%A7-141-abs-3-satz-1-zpo/
Ordnungsgeld ja, bei Strafe denk ich an Strafrecht.
Das ist eine Vorladung.
Erscheinen ist Pflicht.
Ja und was ist, wenn ich nicht komme?
Dann wirst Du geholt.
Ok danke. Aber was wäre , wenn ich nicht käme?