Erscheinen vor Gericht nötig? 400km Anreise!?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit eine Ladung vom Gericht erhalten, die mein persönliches Erscheinen als Kläger in einem Zivilprozess anordnet.
Das Problem ist, dass ich ca. 400 km anreisen müsste, um den Termin wahrnehmen zu können.
Zudem müsste ich mindestens eine Nacht vorher dorthin fahren, um rechtzeitig erscheinen zu können, vielleicht, je nachdem, wie lange die Verhandlung dauert, auch noch eine weitere Nacht dort bleiben. Das Ganze würde mich also vielleicht 3 Tage in Anspruch nehmen.
Jetzt ist meine Frage: Wären dieser Umstand und die Entfernung von 400 km ein Grund, dass das Gericht von einem Erscheinen absehen könnte?
Könnte ich nicht vielleicht meinen Anwalt als Vertretung schicken?
Besten Dank für alle Antworten.
7 Antworten
Wenn du einfach so nicht erscheinst hast du ein ganz dickes Problem an der Backe.
Sämtliche Unkosten werden imho doch aus der Gerichtskasse erstattet. Fahrtkosten, Übernachtung, Verdienstausfall, ...
Da ein persönliches Erscheinen zum Termin verlangt wird, glaube ich kaum, dass du deinen Anwalt schicken kannst. Kann ja auch sein, das Fragen kommen, die nur du und nicht dein Anwalt beantworten kannst. Außerdem macht der das sicherlich nicht kostenlos und ob diese Kosten erstattet werden, würde ich in Frage stellen.
Kannst dich ja bei deinem Anwalt informieren, ob du dich befreien lassen kannst.
Aber auf keinen Fall einfach so den Termin sausen lassen.
ich habe vor einiger Zeit eine Ladung vom Gericht erhalten, die mein persönliches Erscheinen als Kläger in einem Zivilprozess anordnet.
Was genau verstehst du daran nicht ?
du wirst persönlich verlangt und dem hast du Folge zu leisten
kläre das doch mit deinem anwalt. der kann dir das genau sagen.
es kann sein, dass das ein triftiger grund ist, kann aber auch sein, dass du als kläger unbedingt anwesend sein musst, das ist womöglich eine einzelfallentscheidung.
- Es ist persönliches Erscheinen angeordnet. nicht erscheinen kann erstmal zu einem Ordnungsgeld führen, aber auch zu einer Situation, von der ich selbst mal profitierte. Die Worte des Richter in meinem Fall: "Wenn er nicht kommt, ist es ihm wohl nicht wichtig. Kein Vortrag des Klägers, damit entscheide ich nach Vortrag des Beklagten." Der Prozess war gewonnen.
- Dein Anwalt kann Dich vertreten, aber wenn der Richter Dich sehen will, ist dem trotzdem Folge zu leisten.
persönliches Erscheinen ist angeordnet, dem hast du Folge zu leisten
Paragraph 141 ZPO - Präsenzpflicht besteht, wenn persönliches Erscheinen angeordnet wurde.
wo steht das?