Persönliches Erscheinen im Nachlassgericht nicht möglich?
Jemand möchte sein Erbe ausschlagen. Dazu müsste er persönlich im Nachlassgericht erscheinen. Tatsächlich befindet sich diese Person aber für längere Zeit im Krankenhaus und kann da nicht weg. Die gesetzliche Frist von sechs Wochen würde daher verfallen und er trotzdem erben. Was nun?
5 Antworten
Einen Notar ins Krankenhaus bitten, dort die Ausschlagung vor dem Notar erklären, der sie beurkundet und diese Erklärung dann fristwahrend dem Nachlassgericht einreicht. Das ist allerdings gebührenpflichtig. Vielleicht genügt auch zunächst, dem Rechtspfleger des Nachlassgerichts telefonisch mitzuteilen, dass man ausschlagen möchte, aber infolge des Krankenhausaufenthalts das nicht fristgerecht könne. Der Rechtspfleger mag dann bestimmen, wie weiter verfahren werden kann bzw. ob damit zu rechnen ist, dass das Nachlassgericht angesichts der Situation in Aussicht stellt, "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu gewähren, wenn der Ausschlagende sofort nach Entlassung aus der Klinik bzw. wenn er wieder handlungsfähig ist, die Ausschlagung vor dem Nachlassgericht erklärt. Es kommt auf die Flexibilität des rechtspflegers an, weil die 6-Wochenfrist zur Ausschlagung im Grunde eine gesetzlich unveränderbare Fristenregelung darstellt.
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen einen Termin nicht wahrnehmen kann, ist auch eine schriftliche Erklärung möglich, das Erbe auszuschlagen.
Zum einen kann die Erbschaft auch über eine notarielle Erklärung ausgeschlagen werden.
Zum anderen kann hier - da das Fristversäumnis schuldlos war - die Wiedereinsetzung beantragt werden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand
Dann kann er einen Notar kommen lassen der den Erbverzicht beurkundet, oder auch den Urkundsbeamten des nächten Amtsgerichts. Lediglich die Kosten sind dann etwas höher.
Normalerweise kann man das schriftlich.
Nein, das reicht nicht aus.