Nachlass-Insolvenz - gehört eine Sterbegeldversichung zum Erbe oder zur Insolvenzmasse?

6 Antworten

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Mit eingetragenen Berechtigten gehört die SV als sog. Vertrag zugunsten Dritter nicht zum Nachlassvermögen.

Allerdings kann der Insoövenzverwalter der rechtlich gesehenen Schenkung wiedersprechen und insofern der Masse zuführen.

G imager761

Antwort von SquadStein 25.03.2013 - 8:29

Die Frage ist schwierig. Die Antwort hängt von der konkreten Gestaltung ab und davon, wie sich der Insolvenzverwalter verhält. Grundsätzlich ist die Sterbegeldversicherung eine normale Lebensversicherung ( http://blog.erbrecht-papenmeier.de/2012/03/mussen-beerdigungskosten-mit-einer.ht... ). Das Geld steht dem Bezugsberechtigten zu. Es liegt aber eine Schenkungzugrunde, die der Insolvenzverwalter anfechten kann. Auf der anderen Seite sind die Beerdigungskosten in der Nachlassinsolvenz vorrangig zu tilgen (§ 324 Absatz 1 Nr. 2 InsO).

Hallo,

interessant wieviel gefährliches Halbwissen doch hier vorhanden ist. Die von mit zitierte und von SquadStein geschriebene Antwort ist zu 100% korrekt.

Zahlungen, die sich aus der Bezugsberechtigung einer LV und durch das Ableben der versicherten Person ergeben, sind Schenkungen gleichgestellt. Diese können von einem Insolvenzverwalter angefochten und als zu der Insolvenzmaße gehörig betrachtet werden.

Spielt aber alles bei der Fragestellung keine Rolle, da so oder so die Bestattungskosten davon bezahlt werden. Entweder zahlen die Bezugsberechtigten oder der Nachlassverwalter von diesem Geld die Bestattung.

VG - Klaus

(Anmerkung: damit keine Nachfrage zum meinem Satz bzgl. des Bezugsrecht kommt - im Erlebensfall ist der VN die bezugsberechtigte Person)

Eine solche Sterbegeldversicherung dient dazu, dem Verstorbenen eine angemessene Bestattung zu ermöglichen, deshalb gehört so eine Versicherung nicht in die Insolvenzmasse.

www.bestattungen-lass.de/index.php/component/content/article/118

imager761  22.03.2013, 18:28

Hier geht es um Versicherung der Verstorbenen in PI, nicht einer insolventen Bezugsberechtigten :-O

YK1972  23.03.2013, 11:04
@imager761

Hab ich was anderes behauptet? Die Versicherung gehört nicht in die Insolvenzmasse, fertig. Die Hinterbliebenen nutzen diese im Allgemeinen für die Beisetzungskosten.

wird mit den Schulden verrechnet

siola55  22.03.2013, 18:44

Nur die bezugberechtigten Personen haben Zugriff auf die Auszahlung mit Vorlage der Sterbeurkunde!!!

hattu53  22.03.2013, 18:50
@siola55

und genau von denen holt es sich dann der Gläubiger!

YK1972  23.03.2013, 11:04
@hattu53

Nicht bei einer Sterbegeldversicherung, diese dient für die angemessene Beisetzung.

hattu53  23.03.2013, 15:36
@YK1972

ja, dafür ist sie da. Aber: die begünstigten Personen müssen die Beisetzung bezahlen. Nun stelle dir mal eine Sterbegeldversicherung in größerer Höhe vor-z.B. 10.000€. Dann muss daraus nicht nur die Beisetzung bezahlt (schon dabei wäre zu diskutieren was dazu gehört-Beispiel das Essen danach: ja oder nein?) sondern auch die Gläubiger befriedigt werden.

Die Frage ist schwierig. Die Antwort hängt von der konkreten Gestaltung ab und davon, wie sich der Insolvenzverwalter verhält. Grundsätzlich ist die Sterbegeldversicherung eine normale Lebensversicherung ( http://blog.erbrecht-papenmeier.de/2012/03/mussen-beerdigungskosten-mit-einer.html ). Das Geld steht dem Bezugsberechtigten zu. Es liegt aber eine Schenkungzugrunde, die der Insolvenzverwalter anfechten kann. Auf der anderen Seite sind die Beerdigungskosten in der Nachlassinsolvenz vorrangig zu tilgen (§ 324 Absatz 1 Nr. 2 InsO).