MELDEPFLICHT BEWÄHRUNGSHILFE PERSÖNLICH ODER TELEFONISCH?
Guten Tag, Gibt es eine Gesetzliche grundlage, dass man immer zu den Folgeterminen Persönlich erscheinen muss? In den Weisungen steht nur das ich den Kontakt halten soll, aber nicht wie. Im Internet konnte ich auch leider dazu nichts finden.
3 Antworten
Dann such mal nach "Standards der Bewährungshilfe" bzw. "Standards der sozialen Dienste". Dort solltest Du sowas in der Art finden. In der Tat gibt es keine direkte gesetzliche Grundlage. Alle Verfahrensbeteiligten haben bei der Weisung der Kontakthaltung aber persönliche Face-to-face Kontakte vor Augen. Und wenn der Verurteilte meint, das anders sehen zu müssen, ist es auch GAR kein Problem, die Weisung jederzeit entsprechend zu konkretisieren. Zum Teil ist es auch so formuliert "... hat bis zum 5. des Monats persönlich in der Sprechzeit des Bewährungshelfers vorstellig zu werden..."
Wie geschrieben: Am Ende ziehst Du dabei eh den kürzeren, die Energien kann man sich dann auch sparen.
Das mag wahrscheinlich stimmen, nur ich sehe das auch nicht ein immer persönlich vorbei zu fahren um zu sagen es hat sich nichts verändert. Was auch telefonisch geht.
Ruf Deinen Bewährungshelfer an und frag ihn
Das wurde gemacht und es kam nur eine aussage es wäre besser wenn es persönlich gemacht wird. Aber nach über 2 Jahren persönlich hin fahren um zu sagen es gibt keine Veränderung und wieder gehen, muss ich sagen das kann man auch telefonisch machen. Und mir geht es halt um das rein rechtliche.
Naja, "es wäre besser" ist ja keine klare Aussage, Dein Bewährungshelfer muss doch in der Lage sein, Dir die Rechtslage zu erklären.
Falls nicht, frag einfach beim zuständigen Landgericht nach; jeder Rechtspfleger müsste Dir das beantworten können und die kann man problemlos einfach im Gericht anrufen
Wie wäre es mit dem bewährungshelfer zu kommunizieren?
Ja wenn das so stehen würde wäre das klar, aber so steht in den Weisungen nur ich soll Kontakt halten und das mach ich auch.