Krankenhausrechnung nach Todesfall, Fall für Krankenversicherung?
Hallo, mein Uropa ist Anfang des Jahres gestorben. Jetzt kam vom Krankenhaus eine noch offene Rechnung für zwei Aufenthalte. Knapp 2000€. Dem Krankenhaus wurde vom Nachlassgericht mitgeteilt, dass wir die Erben sind. Normal muss das doch die Krankenkasse übernehmen jetzt? Für was hatte er denn eine Krankenversicherung.
13 Antworten
Ich kenne es so: bei Privatpatienten rechnet das Krankenhaus direkt mit der Kasse ab - vorausgesetzt, der Patient hat ein entsprechendes Formular unterschrieben. Die behandelnden Ärzte schicken ihre Rechnungen an den Patienten, denn der Patient hat mit seiner Kasse ein Vertragsverhältnis, und nicht die Ärzte mit der Kasse (wie bei gesetzlich Versicherten). Diese Rechnung muss der Versicherte bezahlen, sie bei seiner Kasse einreichen, und diese erstattet dann ihrem Mitglied das Geld. Das Problem bei manchen dieser Rechnungen: Sie kommen manchmal mit einer erheblichen Zeitverzögerung.
Mit dem Tod des Versicherten endet das Vertragsverhältnis zwischen Mitglied und Kasse.
Die Erben eines Verstorbenen erben nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch seine Schulden. In diesem Fall die unbezahlten Arztrechnungen. Bedeutet, ihr müsst die Rechnungen bezahlen, und dann versuchen, sie bei der Kasse einzureichen. Aber da das Vertragsverhältnis erloschen ist habe ich erhebliche Zweifel, das die Kasse zahlt. Auf jeden Fall solltet ihr bei der Krankenkasse anrufen.
Der Leistungsfall ist aber noch zu Lebzeiten des Opas eingetreten. Da muss die Versicherung zahlen.
Es handelt sich nicht um eine Krankenkasse, sondern um eine private Krankenversicherung. Bei einer Krankenkasse hätte es keine Probleme gegeben, denn das Krankenhaus rechnet direkt ab, während man bei einer privaten Krankenversicherung ggf. in Vorleistung gehen und die Rückerstattung beantragen muss.
Erstmal danke für die Antwort. Zu dem erloschenen Vertragsverhältnis: Also meiner Meinung nach sollte eine Versicherung in einem Rechtsstaat wie Deutschland keine Möglichkeit eingeräumt bekommen die Übernahme der Kosten einfach auszuschlagen, weil der Versicherte gestorben ist. Die Kosten entstanden ja während eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
Dein Urgroßvater war privat versichert. Damit bekam er grundsätzlich alle Behandlungskostenrechnungen und musste diese bei seiner PKV zur Erstattung einreichen.
Die Rechnung müsst ihr bei der PKV einreichen mit der Bitte um Erstattung. Wenn das Konto noch existiert, dann sollte die Erstattung unproblematisch vonstatten gehen.
Ist das Konto jedoch schon aufgelöst, dann wird die PKV einen Erbschein verlangen, denn sie muss sich sicher sein, dass sie das Geld an die richtige Person auskehrt.
Das ganze kann geraume Zeit in Anspruch nehmen, bedeutet, die Klinik kann, wenn die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wird, Mahngebühren erheben.
Ihr solltet überlegen, die Rechnung begleichen und dann in Ruhe die Erstattung regeln.
Die Erben haben die Verpflichtung, diese Rechnungen zu begleichen- es sei denn sie haben das Erbe ausgeschlagen, da kein Nachlass bzw. Schulden vorhanden waren.
Und natürlich muss die PKV noch zahlen, da das Ereignis während des Versicherungsschutzes eingetreten ist.
Auf der Rechnung steht doch wofür die sind.
Wenn er 28 Tage dort stationär gelegen hat, dann ist es der Eigenbetrag der noch offen ist. Hier dann 280 €
Evtl kommen noch Medikamente und sonstige Leistungen dazu, die die Kasse nicht ganz übernimmt.
Diesen zahlt nicht die Krankenkasse sondern der Patient / Erben
Hier mal ein paar Infos dazu
Wo steht das? Zumindest nicht in der Frage.
Wie war der Großvater denn versichert? Wenn er privat versichert war, ist es vollkommen normal, dass ihr die Rechnung erhaltet. Die müsst ihr eben an seine Versicherung weiter reichen.
Privat , dann muss man nochmal nach den Kontaktdaten der Versicherung schauen und die Rechnung dort einreichen.
Wenn er Beamter/Pensionär war, muss auch eine Kopie an die Beihilfestelle gehen.
Danke für deine kompetente Hilfe! Beamter war er keiner.
Hallo,m
hate er eine gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung? Ggf. auch zusätzlich eine private Zusatzversicherung?
Wofür dsind die Rechnungen: 1- oder 2-Bett-Zimmer? Chefarztbehandlung? Oder sind alle Krankenhauskosten (inkl. Verpflegung, Pflege etc.)?
War er Beamter/Pensionär?
Gruß
RHW
Hallo, eine private Krankenversicherung. Es sind alle Krankenhauskosten auf der Rechnung. Es sind 6 normale Prozeduren durchgeführt worden ansonsten steht nichts weiter auf der Rechnung, also keine Chefarztbehandlung oder 1-Bett Zimmer
Dann die private Krankenversicherung kontaktieren. Welche Unterlagen werden dort benötigt? Erstattungsformular? Erbschein? ...?
Du gehst von der Zuzahlung für Kassenpatienten aus. Es geht aber um einen Privatversicherten.